Ex-Straftäter soll Kind missbraucht haben

Neustrelitz (dpa) - Über die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter wird seit Wochen heftig debattiert - jetzt sorgt ein Fall von Kindesmissbrauch in Mecklenburg-Vorpommern für Aufsehen.

Ein einschlägig vorbestrafter und noch immer unter Justizaufsicht stehender Mann soll in Neustrelitz einen neunjährigen Jungen misshandelt haben. «Es besteht der Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes», sagte der Sprecher der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft, Gerd Zeisler, am Freitag.

Der Vorfall soll am Montagabend in der 21 000-Einwohner-Stadt passiert sein, ein Amtsgericht hat bereits Haftbefehl gegen den 26 Jahre alten Arbeitslosen aus Neustrelitz erlassen.

Viele Fragen sind noch offen. Zum Beispiel, warum der rückfallgefährdete Mann in der Kleinstadt lebte, ohne dass jemand in der Nachbarschaft von dessen pädophilen Neigungen wusste. «In der Stadt war das nicht bekannt», hieß es bei der Stadtverwaltung.

Einzelheiten zum Tatablauf will niemand sagen. «Aus ermittlungstaktischen Gründen», sagte Zeisler. Nur so viel: Der Beschuldigte soll den Jungen von der Straße in seine Wohnung gelockt haben. Dort soll es auch zum Missbrauch gekommen sein. «Die Eltern des Jungen haben am Dienstag Anzeige erstattet», erklärte Zeisler. Der 26-Jährige wurde sofort abgeholt - der Mann war den Polizisten gut bekannt.

«Der Neustrelitzer wurde 2004 und 2006 wegen ähnlicher Delikte rechtskräftig verurteilt und hat die Strafe in der Jugendanstalt Neustrelitz voll abgebüßt», sagte der Sprecher des Schweriner Justizministeriums, Sascha Ott. Eine Sicherungsverwahrung, wie häufig gefordert, sei in diesem Fall nicht infrage gekommen, weil es für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren generell hohe Hürden dafür gebe. Zudem komme Sicherungsverwahrung generell erst für Täter mit Strafen von mehr als sieben Jahren Gefängnis in Betracht.

«Der Mann stand unter Führungsaufsicht, musste sich also regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin melden», erläuterte Ott. Zudem wurde der 26-Jährige in diesem Jahr in das neue Konzept «FoKuS» (Für optimierte Kontrolle und Sicherheit) des Ministeriums einbezogen. Dabei soll die Kontrolle der rückfallgefährdeten Täter über Bewährungshelfer, Polizei und Staatsanwalt noch engmaschiger sein. «Er musste sich zum Beispiel alle 14 Tage bei seiner Betreuerin melden, bekam die Auflage sich von Kindern fernzuhalten und regelmäßig mit der Helferin zu sprechen», sagte Ott. Es gebe aber auch mit «FoKuS» keine hundertprozentige Sicherheit.

Bis vor einer Woche habe es auch keine Klagen gegeben. Den vor allem für erwachsene Straftäter diskutierten sogenannten Internet- Pranger lehnte Ott ab. «Eltern wissen es auch nicht, wenn ein Tourist aus einem anderen Bundesland in der Stadt ist und Straftaten begeht», sagte er mit Blick auf den aktuellen Fall. Und eine elektronische Fußfessel hätte hier auch nichts genutzt.

Zu den gesundheitlichen Folgen für das Kind wollte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg nichts sagen. Der Beschuldigte äußerte sich beim Haftrichter zu den Vorwürfen nicht, wie sein Anwalt Martin Putzka sagte. Das habe er ihm geraten und sei aus verteidigungstaktischen Gründen nicht unüblich. Der Fall dürfte die seit Wochen laufende Debatte um die Reform der Sicherungsverwahrung weiter anfachen. Union und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform in dieser Legislaturperiode verständigt. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geriet die Regierungskoalition aber unter Zeitdruck, da für mehrere verurteilte Straftäter die Sicherungsverwahrung wieder aufgehoben werden musste.

Kriminalität / Kinder
20.08.2010 · 15:28 Uhr
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