Prozess

Ex-Partnerin mit Eisenrohr brutal erschlagen - 13 Jahre Haft

27. Januar 2026, 13:30 Uhr · Quelle: dpa
Prozess - Mann tötet Lebensgefährtin
Foto: Michael Matthey/dpa
Erst Gift im Kaffee, dann 23 Schläge mit einem Eisenrohr: Nach dem Tod seiner Ex-Lebensgefährtin wird ein 41-Jähriger zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. (Archivbild)
Erst ein Insektizid im Kaffee, dann 23 Schläge mit einem Eisenrohr: Ein Mann tötet seine Ex-Lebensgefährtin auf brutale Weise. Jetzt muss er für lange Zeit ins Gefängnis. Er zeigt keine Regung.

Hildesheim (dpa) - Erst will ein Mann im Landkreis Peine seine Ex-Lebensgefährtin mit vergiftetem Kaffee töten, wenig später erschlägt der heute 41-Jährige sie mit 23 wuchtigen Schlägen auf den Kopf - mit einem Eisenrohr: Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 38-Jährigen hat das Landgericht Hildesheim den Mann wegen Totschlags und versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Sie haben uns gesagt, Sie waren das nicht», wandte sich der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe an den Mann. Er betonte dann: «Unsere Sicht der Dinge ist: Sie waren das.» Der Richter machte ihm unmissverständlich klar: «Es besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Sie der Täter sind.» Es gebe unglaublich viele Indizien, die in der Summe so erdrückend seien, «dass wir keine andere Überzeugung gewonnen hätten, wenn jemand bei der Tat eine Videokamera hätte mitlaufen lassen». Der 41-Jährige verzog keine Miene, sah aber immer wieder zum voll besetzten Zuschauerraum herüber.

Das Opfer erlitt Hirntrauma und Knochenbrüche

Der Landwirt hatte nach Überzeugung des Gerichts Ende Februar 2025 in einem Wohnhaus in Rietze bei Edemissen mit einem Eisenrohr auf den Kopf der 38-Jährigen geschlagen und sie eine Treppe hinuntergestoßen. Die Mutter von drei Kindern, darunter zwei gemeinsame Kinder, erlitt ein Hirntrauma und Knochenbrüche, auch einen Schädelbruch, und starb an Blutverlust.

Einige Tage vor der Tat hatte er bereits versucht, die Frau zu töten. Dazu präparierte er ihre Kaffeemaschine mit dem nicht mehr zugelassenen Insektizid Parathion. Die 38-Jährige nahm jedoch einen seltsamen Geruch und eine Verfärbung wahr und trank den Kaffee nicht.

Er empfand sie «zunehmend als Last»

Wie kam es zu solchen Taten? Der 41-Jährige sei in einer heimlichen Beziehung mit einer anderen Frau gewesen, die dann schwanger geworden sei, sagte der Richter. Der Mann habe den Wunsch gehabt, sein Leben mit dieser Frau und den Kindern zu verbringen, die 38-Jährige dagegen habe er «zunehmend als Last empfunden». Die wiederum sei «tief bestürzt» über die neue Beziehung ihres Lebensgefährten gewesen, habe emotional stark gelitten - und Unterhaltsforderungen erhoben.

In ihrem WhatsApp-Status, den der Verurteilte sehen konnte, schrieb die 38-Jährige nach den Worten des Richters: «Wer mit 40 ein Kind kriegt, ist schon ziemlich peinlich.» Mit dieser spöttischen Bemerkung zu der Schwangerschaft ihrer Rivalin habe sie den 41-Jährigen gekränkt - er habe beschlossen, sie zu töten.

Seine ganze Wut entlud sich

Der Mann soll sich mit dem seit 2002 in der Landwirtschaft verbotenen Insektizid Parathion oder E605, dem sogenannten Schwiegermuttergift, ausgekannt und auch welches gehabt haben. Damit präparierte er den Wassertank der Kaffeemaschine der 38-Jährigen. Nur wegen des starken Geruchs und der Verfärbung habe sie den Kaffee nicht getrunken, aber nicht einmal bemerkt, dass ein Giftanschlag auf sie verübt wurde.

Er gab aber nicht auf: Er fuhr mit dem Fahrrad zu ihr, sein Handy war im Flugmodes - beides war untypisch für ihn, er wollte laut Richter nicht gesehen werden und keine digitalen Spuren hinterlassen. Parathion und eine Spritze hatte er dabei, beschloss aber aus unbekannten Gründen spontan, sie zu erschlagen. Dabei «entlud sich seine ganze Wut», wie de Lippe sagte. Das Eisenrohr mit dem Blut der 38-Jährigen, einen blauen Einmalhandschuh mit seiner DNA - den zweiten vergaß er im Haus der Frau - und eines ihrer Spültücher wurden später in einem Brunnen gefunden.

Aus Indizien ergibt sich Gesamtbild

Der Verurteilte habe kein Alibi gehabt, sagte der Richter. An weiteren Indizien zählte er den Online-Suchverlauf des Mannes auf: Blut rauswaschen, Parathion, Rattengift, Femizid, wie oft Händewaschen? Und: «Es gibt keinen Alternativtäter, niemanden, der auch nur ansatzweise in Betracht käme», sagte de Lippe. Aus den Indizien ergibt sich aus seiner Sicht ein eindeutiges Gesamtbild.

Im Fall des versuchten Mordes bedeutete das eine Einzelstrafe von 6 Jahren, im Fall des Totschlags war es eine Einzelstrafe von 11 Jahren - die Gesamtstrafe lag bei 13 Jahren. Außerdem verurteilte das Gericht den 41-Jährigen dazu, den Eltern, den Kindern und der Schwester des Opfers ein Hinterbliebenengeld von knapp 80.000 Euro zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Gefängnisstrafe gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Revision angekündigt

Zum Prozessauftakt hatte der 41-Jährige abgestritten, die Frau getötet zu haben. «Ich habe mit den Vorwürfen nichts zu tun», sagte er damals. 
Nach der Urteilsbegründung wandte sich der Richter direkt an den Verurteilten und mahnte, dieser müsse sich darüber klarwerden, ob er bei dieser Sicht bleiben oder der Familie irgendwann die Wahrheit sagen wolle. Dafür könnte es Gelegenheit geben: Thomas Sörgel, einer der beiden Verteidiger des Mannes, kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Prozess (Gericht) / Kriminalität / Niedersachsen / Deutschland / Totschlag / Mordversuch
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