Europäisches Parlament beschließt besseren Opferschutz mit schalem Beigeschmack – EU-Richtlinie verankert erstmals Verweis auf Abtreibungen

22. Mai 2026, 10:17 Uhr · Quelle: LifePR
Das Europäische Parlament hat eine neue Richtlinie zum Opferschutz beschlossen, die erstmals Abtreibungen für Opfer sexueller Gewalt erwähnt.

Augsburg, 22.05.2026 (lifePR) - Das Europäische Parlament hat am 21. Mai eine neue EU-Richtlinie über die Rechte von Opfern verabschiedet – und damit aus Sicht der ALfA einen überfälligen Fortschritt beim Opferschutz mit einem inakzeptablen ideologischen Schritt verknüpft.

Die überarbeitete Richtlinie modernisiert erstmals seit 2012 den EU-Rahmen für Opfer von Straftaten. Sie stärkt Mindeststandards für Unterstützung und Schutz, schafft EU-weite Hotlines (116 006), verbessert den Zugang zu Rechtsbeistand und Entschädigung und schützt personenbezogene Daten von Opfern besser vor Tätern. 

„Alles, was echte Opfer von Straftaten besser schützt, begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). „Gerade Frauen, die Gewalt erlebt haben, brauchen niedrigschwellige Hilfe, gute Beratung, Traumatherapie und rechtliche Unterstützung.“

Vorgeburtliche Kindstötung in Opferrichtlinie verankert

Kritisch sieht die ALfA, dass in der Richtlinie erstmals ausdrücklich der Zugang zur Abtreibung genannt wird. In einem Erwägungsgrund heißt es, Gesundheitsdienste im Bereich „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ für Opfer sexueller Gewalt könnten auch den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen umfassen; die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Angebote bereitstellen oder vermitteln – „sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist“. 

„Damit wird Abtreibung in einem Text verankert, der mit dem Thema eigentlich nichts zu tun hat. Das ist klassische Symbolpolitik, die unter dem Deckmantel des Opferschutzes betrieben wird“, so Kaminski. „In der EU werden nach Schätzungen jedes Jahr deutlich über 600.000 Kinder vor der Geburt getötet. Das ungeborene Kind ist somit das häufigste Opfer von Gewalt,  und kommt in diesem Text nicht nur nicht vor, sondern wird explizit zum Opfer gemacht: Seine vorgeburtliche Tötung soll Teil des Schutzes von Opfern sexueller Gewalt werden.“

Subsidiarität und Menschenwürde verletzt

Die ALfA erinnert daran, dass die Abtreibungspolitik nach den europäischen Verträgen in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt. 

„Wenn Brüssel ausgerechnet eine Opferrichtlinie nutzt, um Abtreibung politisch aufzuwerten, ist das eine schleichende Kompetenzverschiebung und ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip“, kritisiert Kaminski. „Die EU beruft sich auf die Menschenwürde – wendet sie aber selektiv an. Für die noch nicht Geborenen gilt sie offenbar nicht.“

Appell an die Mitgliedstaaten

Die Richtlinie muss nun noch vom Rat förmlich angenommen werden; anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. 

„Wir appellieren an die Regierungen im Rat, diesem Text in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen“, sagt Kaminski. „Europa braucht starken Opferschutz – aber keinen Missbrauch des Opferschutzes, um Abtreibung Schritt für Schritt zu einem europäischen ‚Quasi-Grundrecht‘ zu machen.“

Verbraucher & Recht / EU-Richtlinie / Opferschutz / Abtreibung / ALfA / Subsidiaritätsprinzip / Menschenwürde
[lifepr.de] · 22.05.2026 · 10:17 Uhr
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