Europäisches Gericht urteilt zugunsten von Rheinland-Pfalz im Subventionsstreit um Flughafen Hahn
Der langwierige Rechtsstreit über die Subventionen für den Flughafen Hahn hat eine neue Wendung erfahren: Das Gericht der EU hat erstmals zu Gunsten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entschieden. Die Klage der Lufthansa, die sich gegen die Finanzhilfe des Landes in Höhe von 25,3 Millionen Euro richtete, wurde aus formellen Gründen abgewiesen. Der Luftfahrtanbieter hatte in seiner Klage nicht hinreichend begründet, welche Rechte verletzt wurden und war mit unklaren Antragszielen aufgetreten.
Die EU-Kommission hatte die Beihilfen zur Deckung von Betriebsverlusten zwischen 2017 und 2021 genehmigt, was auf Bedenken der Lufthansa stieß. Das Unternehmen bemängelte, dass diese Unterstützung den Wettbewerb verzerrt. Allerdings nutzt die Lufthansa den von Ryanair frequentierten Flughafen Hahn ohnehin nicht. Diese Wettbewerbsbedenken wurden von der EU-Kommission nicht geteilt, da sie der Auffassung war, die Flughafenaktivitäten berühren die Wettbewerbsposition der Lufthansa nicht direkt.
Bereits im Mai 2021 hatte das Gericht der EU die Subventionsentscheidung kassiert. Die Regierung Rheinland-Pfalz, unterstützt von der Bundesregierung, ging erfolgreich in Berufung. Der Europäische Gerichtshof wies das Verfahren zur ersten Instanz zurück, um weitere juristische Punkte zu klären. Obwohl das jüngste Urteil zugunsten von Rheinland-Pfalz ausfiel, stehen den Beteiligten noch weitere Rechtsmittel zur Verfügung, um den Fall fortzusetzen.

