Europäische Verbraucherschützer stellen Gebühren für Handgepäck in Frage
Die Praxis, Handgepäck ab einer bestimmten Größe mit Gebühren zu belasten, steht nunmehr unter dem kritischen Blick der EU-Kommission, da Verbraucherschutzgruppen formell Beschwerde erhoben haben. Laut Mitteilung des europäischen Verbraucherschutz-Dachverbands Beuc in Brüssel sind die Fluggesellschaften beschuldigt, ihre Kundschaft mit dieser Gebührenpolitik zu übervorteilen.
Auf einzelstaatlicher Ebene haben ebenfalls Verbände Klagen eingereicht, darunter in Deutschland der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Beschwerden zielen spezifisch auf sieben Airlines ab, wie etwa Ryanair, Easyjet und Wizz Air, die lediglich das kostenfreie Mitführen eines sehr kleinen Handgepäckstücks zulassen, welches üblicherweise unter den Sitz passen muss.
Das europäische Vorgehen basiert auf einem Urteil des EU-Gerichtshofs von 2014, wonach keine zusätzlichen Gebühren für Handgepäck erhoben werden dürfen, wenn es angemessene Abmessungen und Gewichte aufweist. Allerdings fehlt derzeit eine klare Definition dessen, was als angemessen gilt, in den europäischen Regularien.
Verbraucherschützer fordern nun, dass die EU genauere Regeln formuliert. Diese sollten definieren, ab welcher Größe ein Handgepäckstück als zulässig angesehen wird und welche Leistungen im Ticketpreis unbedingt enthalten sein müssen. Für diese Reform böte die aktuelle Überprüfung der Fluggastrechte-Verordnung durch die EU-Staaten, laut Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna, eine ausgezeichnete Gelegenheit.