EuGH stärkt Kundenrechte bei Flugticket-Refundierungen
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Klarheit bei der Erstattung von Flugticketkosten durch Fluggesellschaften. Laut dem Urteil müssen Airlines, neben dem Ticketpreis, auch Vermittlungsgebühren von Drittanbietern an die Reisenden zurückzahlen – auch wenn sie die genaue Höhe dieser Gebühren nicht kannten. Damit unterstreicht das Gericht in Luxemburg den Schutz von Passagieren, die über Buchungsportale ihre Flüge erwerben.
Im Mittelpunkt des Urteils steht ein Fall, in dem Passagiere über das Portal Opodo Tickets mit KLM von Wien nach Lima erworben hatten. Nach der Streichung des Fluges erhielten sie von KLM zwar den Ticketpreis zurück, jedoch wurden rund 95 Euro, die als Vermittlungsgebühr einbehalten wurden, nicht erstattet. Der Fall führte vor den Obersten Gerichtshof in Österreich, der den EuGH um eine rechtliche Klärung bat.
Der EuGH hatte bereits im Jahr 2018 entschieden, dass Airlines für die Erstattung auch von Vermittlungsgebühren zuständig sind, sofern ihnen diese bekannt sind. Im neuen Urteil stellten die Richter klar, dass es nicht darauf ankommt, ob die genaue Höhe der Provision bekannt ist. Entscheidend sei, dass Airlines die Praxis der Provisionserhebung durch ihre Vermittler akzeptieren, indem sie ihnen das Ticketing übertragen. Diese Gebühren gelten somit als unvermeidbarer Bestandteil des Ticketpreises. Das Urteil des EuGH ebnet den Weg für die Fortsetzung der rechtlichen Klärung in Österreich und könnte weitreichende Folgen für die Praxis von Fluggesellschaften und Vermittlern haben.

