EU plant Milliardenhilfe für Ukraine: Herausforderungen und Chancen
Der finanzielle Kraftakt eines neuen Unterstützungspakets für die Ukraine steht aktuell im Fokus der EU-Staaten. Geschätzt rund drei Milliarden Euro sollen die jährlichen Kosten für dieses umfangreiche Paket betragen, dessen Finanzierung noch viele Fragen aufwirft. Eine hochrangige EU-Beamtin betonte in Brüssel die langfristige Natur dieser Verpflichtung. Deutschland, mit seiner starken Wirtschaftskraft, könnte nach Berechnungen der Deutschen Presse-Agentur einen beträchtlichen Anteil von etwa 700 Millionen Euro jährlich übernehmen müssen. Dies liegt auch daran, dass Ungarn, Tschechien und die Slowakei sich erfolgreich von der Finanzierung ausgenommen haben, um die Belastung ihrer Volkswirtschaften zu vermeiden.
Im Kern des neuen Plans steht ein 90 Milliarden Euro schweres zinsloses Darlehen, das der Ukraine über die kommenden zwei Jahre helfen soll, finanzielle Engpässe zu überbrücken und die Verteidigung gegen Russland fortzusetzen. Die Mittel sollen zu günstigen Konditionen am Kapitalmarkt beschafft werden und sind mit der Bedingung versehen, dass die Ukraine erst dann zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn Russland nach dem Krieg Entschädigungen leistet. Sollte Russland sich der Zahlung verweigern, sieht der Plan der EU vor, auf eingefrorene russische Vermögenswerte zurückzugreifen. Allerdings übernehmen die EU-Staaten die Zinskosten in jedem Fall.
Was geschieht, falls ein Friedensabkommen keine Reparationszahlungen vorsieht, bleibt im Unklaren. Ab 2027 werden die ersten Zinszahlungen fällig und sollen knapp unter drei Milliarden Euro liegen. Dabei sollen die 90 Milliarden Euro nicht auf einem Schlag, sondern schrittweise aufgenommen werden – beginnend mit 45 Milliarden Euro im kommenden Jahr.
Ungeachtet dessen äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine Präferenz für eine direkte Finanzierung der Hilfen durch eingefrorene russische Vermögenswerte in der EU. Diese Option hätte die Zinslast beseitigt, fand jedoch keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten.

