EU plant Lockerung des Lieferkettengesetzes: Schutz für wenige große Unternehmen
In einer überraschenden Wendung haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel darauf verständigt, das europäische Lieferkettengesetz zur Wahrung der Menschenrechte abzuschwächen. Diese Entwicklung kommt, noch bevor das Gesetz überhaupt in Kraft tritt. Die erzielte Einigung sieht vor, dass die ursprünglichen Vorgaben des Gesetzes künftig nur für eine begrenzte Anzahl von sehr großen Unternehmen gelten sollen.
Diese Veränderungen werfen Fragen über die Effektivität und den Weg des Gesetzes auf, da kleinere Unternehmen dadurch von den Regelungen ausgenommen werden könnten. Dies könnte potenziell die Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in globalen Lieferketten untergraben.
Bevor die Änderungen ihre Rechtswirksamkeit erlangen, bedürfen sie noch der offiziellen Genehmigung durch das Europaparlament und die EU-Mitgliedsländer. Jedoch wird erwartet, dass dieser Prozess reine Formsache ist, und die Verhandlungen scheinbar auf einer breiten Zustimmung basieren.

