EU-Kommission plant Erleichterungen für Mittelstand
Die EU-Kommission plant, mittlere Unternehmen von diversen Auflagen zu entlasten. Im Fokus stehen dabei Ausnahmeregelungen bei der Datenschutz-Grundverordnung sowie vereinfachte Vorschriften zur Börsennotierung. Dies soll den Unternehmen ermöglichen, administrative Kosten in erheblichem Maße zu senken, was sich auf bis zu 400 Millionen Euro jährlich belaufen könnte.
Aktuell gelten Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten als Großunternehmen, die zahlreichen Regelungen unterliegen. Die Kommission schlägt nun eine neue Kategorie vor, die Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern umfasst und die weniger Regularien beachten müssen. Rund 40.000 Unternehmen könnten in der EU von diesem Vorschlag profitieren.
Doch bevor es soweit ist, bedarf es der Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten. Ein weiterer Fokus der Strategie liegt auf der Bekämpfung der zehn größten Hindernisse des Binnenmarktes. Besonders komplizierte Unternehmensgründungen, komplexe EU-Vorschriften sowie unterschiedliche nationale Regelwerke stehen zur Diskussion.
Die Einführung einer sogenannten 28. Regelung im europäischen Gesellschaftsrecht soll helfen, Gründungen zu vereinfachen und gemeinsame Regelungen innerhalb der EU zu etablieren. Der Bundesverband der deutschen Industrie begrüßt diese Bestrebungen. Präsident Peter Leibinger unterstreicht die Möglichkeiten für den Mittelstand, durch die Beseitigung langjähriger Handelsbarrieren ihre Exporte beinahe verdoppeln zu können.

