EU-Kommission: Korrekturen bei der Entwaldungsverordnung geplant
Die Europäische Kommission schlägt eine Anpassung der bestehenden Entwaldungsverordnung vor, die ursprünglich die Abholzung großer Wälder wie des Amazonas mittels strengerer Regelungen erschweren sollte. Bisher waren umfassende digitale Sorgfaltserklärungen entlang der gesamten Lieferkette im Gespräch.
Nach den jüngsten Plänen sollen nun nur noch die Erstimporteure in der EU verpflichtet werden, diese Dokumentation vorzulegen. Ursprünglich war geplant, dass ab Ende 2024 große Unternehmen den entwaldungsfreien Ursprung von Produkten wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachweisen müssen.
Nachdem die Anwendung bereits um ein Jahr verschoben wurde, möchte die Kommission nun die Durchsetzung der Regeln bei großen und mittleren Unternehmen um weitere sechs Monate hinauszögern. Für Kleinst- und Kleinunternehmen ist sogar eine Verschiebung um zwölf Monate vorgesehen.
Ein weiterer Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, die Berichtspflichten zu erleichtern. Unternehmen aus Ländern mit geringem Risiko könnten demnach eine einmalige und vereinfachte Erklärung abgeben. Sind die relevanten Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar, entfällt eine erneute Einreichung.
Diese Anpassungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Während die Forstwirtschaft große bürokratische Belastungen befürchtet, sehen Umweltorganisationen eine Verwässerung der Maßnahmen und warnen vor negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme. Die Vorschläge erfordern nun eine Einigung zwischen dem Europaparlament und den EU-Staaten, die bis Ende des Jahres erzielt werden muss, um rechtzeitig in Kraft treten zu können.

