EU-Gericht bestätigt Fangverbote: Rückschlag für deutsche Nordseefischer
Im jüngsten Urteil des EU-Gerichts mussten die deutschen Nordseefischer eine bittere Niederlage hinnehmen. Die Klage gegen die spezifischen Fangverbote der EU-Kommission scheiterte in allen Punkten. Dies wurde in Luxemburg von höchster Stelle bekanntgegeben. Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer konnte die vorgebrachten Einwände gegen die Einschränkungen nicht schlüssig untermauern.
Besonders betroffen sind Fangmethoden, bei denen Netzteile über den Meeresboden gezogen werden, wie dies typischerweise in der Krabbenfischerei der Fall ist. Die EU strebt mit diesen Verboten den Schutz von Sandbänken und Riffen an, wo Schleppnetze nachweislich Schweinswale und verschiedene Vogelarten gefährden könnten. Die Maßnahmen betreffen die Gebiete des Sylter Außenriffs, Borkum-Riffgrunds, der Doggerbank sowie die östliche Deutsche Bucht einschließlich Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden.
Mit ihrem juristischen Vorstoß wollte der Verband Ausnahmen für die Schutzgebiete innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone erstreiten. Ihr Schlüsselargument war, dass die verbotenen Gebiete großzügiger bemessen wurden, als es zum Habitat-Schutz nötig sei. Ferner ist der Verband der Ansicht, dass die Krabbenfischerei und ihr Einfluss auf das Habitat der Sandbank nicht signifikant schädlich waren.

