EU-Gericht bestätigt Corona-Hilfen für Condor - Ryanair zieht den Kürzeren
Der europäische Gerichtshof solidarisierte sich kürzlich mit Condor: Die zu erheblichem Maße umstrittenen Corona-Beihilfen an die deutsche Fluggesellschaft wurden für rechtens befunden. Die Klage der Konkurrenzgesellschaft Ryanair, die sich gegen diese finanzielle Unterstützung richtete, fand in Luxemburg keinen Anklang und wurde als unbegründet abgewiesen.
Ryanair hatte argumentiert, dass die durch die EU-Kommission genehmigten Hilfen nicht nur pandemiebedingte Schäden deckten, sondern auch andere interne Schwachstellen von Condor kaschierten. Fragen zur Rechtmäßigkeit der 144 Millionen Euro umfassenden Darlehen wurden aber letzten Endes eindeutig geklärt. Dennoch haben die Iren die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Bereits 2021 hatte die EU-Kommission drei Hilfspakete zur Unterstützung von Condor freigegeben, die insgesamt über 525 Millionen Euro umfassten. Ryanair hingegen kritisierte die angebliche Diskriminierung und Unverhältnismäßigkeit der Beihilfen. Auch diesmal konnten keine der vorgebrachten Argumente das Gericht überzeugen.
Im Anschluss an das Urteil spannte Ryanair den Bogen zu anderen Präzedenzfällen, bei denen die Justiz Urteile zu ihren Gunsten fällte. Die Iren bemängeln, dass die Europäische Kommission bislang weder die Rückforderung dieser 'rechtswidrigen' Hilfen veranlasst noch Maßnahme zur Regulierung des Wettbewerbsschadens getroffen habe.

