Entschädigung für Gerichtstermin
07. Januar 2026, 09:16 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 07.01.2026 (lifePR) - Wer vor Gericht erscheinen muss, erhält eine Entschädigung, wenn er dadurch Arbeitsstunden versäumt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Thüringen, wonach es allerdings maximal 25 Euro pro Stunde gibt, auch wenn Belege einen höheren Verdienstausfall nachweisen (Az.: L 1 JVEG 600/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Thüringen .

