Entlastung des Gesundheitssystems: Lockerungen bei Krankschreibungen vorgeschlagen
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, erneuert seinen Vorstoß zur Entlastung des Gesundheitssystems durch weniger strenge Regelungen bei Krankschreibungen. Seiner Meinung nach sollten Arbeitnehmer erst ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Laut Gassen führen die derzeitigen Regelungen, die Arbeitgebern erlauben, bereits in den ersten drei Tagen eine Krankschreibung einzufordern, zu vielen unnötigen Arztbesuchen.
Bereits in der Vergangenheit hat Gassen ähnliche Vorschläge gemacht, allerdings stehen die Erfolgsaussichten unter einem schwierigen Stern. Mit einer der höchsten Krankschreibungsquoten in Europa scheinen die Chancen für eine Aufweichung der Regeln gering, insbesondere da jüngste politische Entwicklungen eher in Richtung Verschärfung gehen. So haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, digitalen Krankschreibungen über Plattformen einen Riegel vorzuschieben.
Gassen spricht sich auch dafür aus, die gesetzlich erlaubte Frist, in der Arbeitnehmer ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben können, auf vier oder fünf Tage auszuweiten und betont die Verantwortung der Arbeitnehmer in solch einer Karenzzeit. Bei Kindern, für die aktuell ab dem ersten Krankheitstag ein Attest erforderlich ist, sieht er ebenfalls Anpassungsbedarf. Eine Lockerung der Regelungen könnte, besonders während hoher Infektionswellen, eine spürbare Entlastung für Eltern und Kinderarztpraxen bedeuten.

