Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, erneuert seinen Vorstoß zur Entlastung des Gesundheitssystems durch weniger strenge Regelungen bei Krankschreibungen. Seiner Meinung nach sollten Arbeitnehmer erst ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche […] mehr

Kommentare

22raffaela12. Oktober 2025
...wollen, sondern damit im Falle von Ungereimtheiten für beide Seiten die Rechtslage klar ist. Und bei uns in den Arbeitsverträgen ist eben verankert, dass ab dem 1. Tag eine AU vorgelegt werden muss.
21raffaela12. Oktober 2025
Jo@20 - ich habe mal di KI von Google gefragt :-) <link> . Ich bin mir jedoch nicht sicher und müsste den Steuerberater fragen. Aber vorhin mal gelesen, dass man das auch nachweisen muss als AG. Ich möchte auch nicht den Teufel an die Wand malen - das liegt mir fern. Aber ich sehe, was Krankentage unter Umständen kosten! Wir schließen ja auch nicht Arbeitsverträge über 5 Seiten, weil wir den Teufel an die Wand malen..
20thrasea12. Oktober 2025
Nachtrag: Ich glaube, ich habe den Begriff Karenz falsch verwendet. Ich habe gerade nachgelesen, dass der Begriff Karenztag verwendet wird, wenn es für den 1. Tag einer Arbeitsunfähigkeit gar keine Lohnfortzahlung gibt. Das hatte ich in meinen Kommentaren aber nicht gemeint. Bitte entschuldigt, wenn das zu Verwirrung geführt hat.
19thrasea12. Oktober 2025
@18 Ich weiß nicht, warum du den Teufel an die Wand malst und davon ausgehst, dass eine Karenzregelung so sehr ausgenutzt werden würde. Wenn das so wäre, gäbe es die Karenzregelung gesetzlich sicherlich nicht. Mangels allgemeiner Statistik kann ich da nur auf den vierten Satz von @5 verweisen. Auch bei meinem Arbeitgeber gibt es m. W. keinen höheren Krankenstand trotz tariflicher Karenzregelung von 3 Tagen. @17 Naja, abgerechnen wird dein Arzt die AU aber sicherlich auch...
18raffaela12. Oktober 2025
nicht in einem Betrieb, wo jedes Rädchen ins andere greifen muss! Kollegial gilt eben für alle und nicht für einzelne. Ich kann doch nicht jeden Monat Umlagen zahlen und stell dir vor von 25 AN fehlen jede Woche mal 3 an verschiedenen Tagen. In der Tat - dann kann ich auch 3 entlassen, wenn die nicht fehlen würden.
17raffaela12. Oktober 2025
@16 Ich möchte sicherlich niemanden in eine Alkoholikerecke stellen - davon haben wir in D eh schon mehr als genug - die Dunkelziffer liegt denke ich bei 15 Mio. Ich bin Migräniker - ich weiß von was du sprichst und es sind schlimme Kopfschmerzen. ABER: Ich bin beim Hausarzt bekannt und wenn ich anrufe, bekomme ich deswegen eine AU. Von Kündigung sprechen wir hier doch gar nicht. Ich darf zwar kündigen - habe aber wegen einer fehlenden AU noch niemandem gekündigt. Differenzieren kann man...
16Pontius12. Oktober 2025
@14 Gilt das auch für Kopfschmerzen nach dem alkoholische Genuss am Vorabend? Und gerade Migräne ist weder planbar noch einmalig - willst du diese Menschen dann einfach kündigen? (Allerdings bringt das dann wieder andere Kosten für die Gesellschaft mit sich) - Ich denke da sollte man differenzieren und man wird am Ende nie alle Dinge abdecken können.
15raffaela12. Oktober 2025
Hab nur kurz gegoogelt: <link> Ich finde, bei den Beiträgen sind Lohnfortzahlung mal so nebenbei keine Kleinigkeit.
14raffaela12. Oktober 2025
@13 Das mit den Lösungen in unserem Staat ist so eine Sache :) Vermutlich können wir noch lange darauf warten. Gassen vertritt eben eine andere Klientel. WIR sind ja nicht die Einzigen, deren Mitarbeiter mal so nebenbei einen Brückentag einlegen und das auf Kosten des AG. WIch bin auch nur Angestellte - aber in 25 Jahren habe ich genug erlebt, sodass ich eine AU ab dem 1. Tag befürworte. Wegen einmal Kopfschmerzen verlangt auch bei uns keiner eine AU.
13thrasea12. Oktober 2025
bekommt, erhöht ihr die Kosten aller durch unnötige Arztbesuche? Das kann es doch auch nicht sein, da muss eine andere Lösung gefunden werden.
12thrasea12. Oktober 2025
@10 Dass du bei einer Kontrolle im KH eine AU bekommst, steht doch außer Frage. Mir geht es um die Fälle von @5 . Wer regelmäßig Migräne hat, kann in der Situation nicht arbeiten, muss aber sicher auch nicht zum Arzt. Auch ein Durchfall von 1-2 Tagen muss nicht vom Arzt versorgt werden. Wer dafür eine ärztliche AU verlangt, treibt die Kosten für die Gemeinschaft der Versicherten nach oben. Ich verstehe, dass die Erstattung / Umlage für kleine Arbeitgeber ein Problem ist. Aber damit ihr Geld
11raffaela12. Oktober 2025
Und genau da ist der AG dann mit Arbeit dran: Abrufen bei sämtlichen Kassen - das macht der Steuerberater und für den Abruf verlangt er Geld. Der arbeitet auch nicht umsonst. Habe ich keine AU vorliegen brauch er das nicht zu tun, liegt nur eine AU von der AOK z.B. vor, muss man nur da abrufen. Und ob ich für die ersten 3 Tage die Erstattung bekomme, weil Lieschen Müller angerufen hat, glaub ich nicht.
10raffaela12. Oktober 2025
@9 Nun, ich kann doch nicht von einem oder mehreren eine AU verlangen. Das finde ich diskriminierender. Bei uns weiß jeder, dass er eine AU bringen muss - wenn nicht, wird ihm Urlaub abgezogen. Ich war letzte Woche auch 2 Tage zur Kontrolle im KH . Habe anstandslos eine AU bekommen und diese vorgelegt. Beim Beitrag von #8 gibt es zu bedenken, dass unsere Jungs anrufen und wie lange weiß niemand. Wir müssen, um die Erstattung zu bekommen, aber bei der KK abrufen am Ende des Monats.
9thrasea12. Oktober 2025
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." Ich finde das berechtigt bei Arbeitnehmenden, die vielleicht schon zweifelhaft oder negativ aufgefallen sind. Für Arbeitgeber, die von allen Beschäftigten ab dem 1. Tag eine Krankmeldung verlangen und ihre Mitarbeitenden damit unter Generalverdacht stellen, habe ich allerdings kein Verständnis.
8thrasea12. Oktober 2025
§ 5 EntgFG: "(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen." Das ist der gesetzliche Standard, das sollte grundsätzlich gelten.Das Problem ist der darauf folgende Satz
7commerz12. Oktober 2025
Bei meinem früheren AG war es je nach Laune der Sachbearbeiterin, Urlaub auch (habe das Unternehmen mit 119 Tagen Urlaub dann verlassen)
6raffaela12. Oktober 2025
@3 +@5 Wir sind unter 20 Mitarbeiter und bezahlen dementsprechend Umlage U1. Wir bekommen aber auch dann eine Rückerstattung von bis zu 70 % - das kompensiert einen Teil der Kosten, die uns entstehen, wenn Fritzchen Blau fehlt. Seit die Krankmeldung elektronisch übermittelt wird, ist es schwierig, diese Erstattung einfach mal so zu bekommen.. Ne, es sind nicht alle faul und betrügen, aber bei uns habe ich schon alles gesehen, was sich niemand vorstellen kann. ;)
5Hannah12. Oktober 2025
In unserer Firma ist das schon lange so. Man darf sich selbst bis zu 3 Tagen krankmelden, danach wird ein ärztliches Attest gefordert. Von Missbrauch bemerke ich nichts. Der Krankenstand ist nicht höher als der Durchschnitt. @2 : Warum soll ich bei z.b. Durchfall o. Erkältung zum Arzt? Die Erkältung sieht der Arzt ja noch, aber Durchfall/Bauchschmerzen etc? Das sage ich dem Arzt, der schreibt es auf. Oder ich sage gleich auf Arbeit: ich kann heute nicht ins Büro kommen. Ist doch kein Unterschied.
4Pontius12. Oktober 2025
<link> und nun lassen wir das mit dem Alkohol besser.
3Pontius12. Oktober 2025
@1 Macht er ja: Wenn weniger Kosten durch die Arztbesuche entstehen, dann sind im Umkehrschluss weiger Abgaben zu zahlen. @2 "Während die Dauer des Krankenstandes der Gen Z bei 5,9 Tagen liege, betrage sie bei allen weiteren Beschäftigten 9,7 Tage." <link> Und nun nimm ein Schlückchen vom Stammtisch. "Generation Z: Erwerbsbeteiligung der 20- bis 24-Jährigen klettert auf den höchsten Stand seit Jahrzehnten"
2campomann12. Oktober 2025
Entweder bin ich Krank und kann nicht Arbeiten-Dann geh ich zum Arzt. Oder ich habe keine Lust/Zeit der sonst was zum Arbeiten-Dann nehme ich Urlaub. Aber jetzt ohne Krankmeldung einfach mal so 3-5 Tage "Blau" machen, auf Kosten der Firma und den Kollegen? Kann nur der Generation "Z" wie Lustlos, Faul, Unmotiviert einfallen. Dann am besten noch wegen der "work life balance" eine 3 oder max. 4 Tage Woche und schon hat man das ganze Jahr Urlaub und bekommt noch Geld dafür.
1raffaela12. Oktober 2025
Herr Gassen sollte sich mal in die Lage der Arbeitgeber begeben. Da kann jeder erst mal 3 Tage krank feiern, ehe er zum Arzt geht?