Ende des Solis soll mit Steuererhöhungen finanziert werden

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erwägt offenbar eine Abschaffung des umstrittenen Solidaritätszuschlags. Gleichzeitig sollen höhere Steuern erhoben werden. Betroffen wären die Kapitalertrags-, Körperschafts- und Einkommenssteuer. Der Steuerzahler würde von dieser Änderung nur wenig spüren. Allerdings wird das eingenommene Geld dann neu aufgeteilt.

Der Solidaritätszuschlag, häufig auch Soli genannt, könnte vor seinem baldigen Ende stehen. Dies berichtet die Passauer Neue Presse. Denn Finanzminister Schäuble (CDU) plant die bundesweite Abgabe abzuschaffen und die Einnahmen durch Steuererhöhungen bei Kapitalertrags-, Körperschafts- und Einkommenssteuer zu ersetzen. Mit diesen Maßnahmen käme Schäuble einer unweigerlichen Abgabensenkung für den Steuerzahler zuvor. Denn der Solidaritätszuschlag endet automatisch mit Ablauf des Solidarpakts II zum Jahreswechsel 2019/20. Soll es hingegen mit dem Solidaritätszuschlag weitergehen, müsste darüber erneut verhandelt werden.

Wie werden die Steuern erhöht, wenn der Solidaritätszuschlag wegfällt?

Trotz Steuererhöhung wird der Steuerzahler selbst von der geplanten Änderung kaum etwas bemerken. Denn wahrscheinlich würden die Steuern einfach um den Anteil erhöht, der jetzt für den Solidaritätszuschlag fällig wird. Bei Kapitalertrags-, Körperschafts- und Einkommenssteuer sind das jeweils 5,5 Prozent der zu zahlenden Abgaben. Momentan betragen die Einnahmen aus dem Soli rund 14 Milliarden Euro jährlich, bis Ende 2019 wird sogar ein jährliches Volumen von bis zu 18 Milliarden Euro erwartet.

Länder würden von Neuregelung zum Soli profitieren

Die wesentliche Änderung betrifft die Verteilung der Einnahmen. Denn diese fließen beim Soli komplett dem Bund zu. Fällt die Abgabe weg und es werden stattdessen die Steuern erhöht, profitieren auch die Länder. Denn die Kapitalertragssteuer und die Körperschaftssteuer werden zu jeweils 50 Prozent auf Bund und Länder verteilt, eine Erhöhung verbessert also auch die Einnahmen der Länder. Bei der Einkommenssteuer teilen sich Bund und Länder 85 Prozent - die restlichen 15 Prozent fließen in die Gemeinden, die ebenfalls höhere Einnahmen durch eine Steueranpassung hätten.

Schäuble kommt damit indirekt Forderungen der Länder nach, die immer wieder eine Beteiligung am Solidaritätszuschlag verlangt hatten. Da neben dem Solidarpakt II auch der Länderfinanzausgleich in fünf Jahren auslaufen wird, kann man Schäubles Pläne als ersten Schritt zu einer Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ansehen.

Steuererhöhung geplant: Bricht Merkel ihr Wahlversprechen?

Fraglich ist, ob sich Bundeskanzlerin Merkel den Bruch eines ihrer zentralen Wahlkampfversprechen vorwerfen lassen muss, wenn Schäuble seine Pläne umsetzt. Denn Merkel hatte die Erhöhungen von Steuern im Bundeswahlkampf 2013 vehement abgelehnt. Zwar würde durch Schäubles Vorhaben die Abgabenlast der Bundesbürger nicht steigen. Dennoch handelt es sich hierbei um eine Anhebung der Steuern zum Ausgleich einer wegfallenden Abgabe. Ebenfalls unklar ist noch, zu wann der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden würde. Denkbar ist, dass der Finanzminister die Abgabe einfach auslaufen lässt und im gleichen Zug die Steuern erhöht.

Bildquelle: CDU/Laurence Chaperon

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 09.09.2014 · 10:45 Uhr
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