Elon Musk scheitert vor dem US-Supreme Court
Die juristischen Bemühungen von Elon Musk, sich von den regulatorischen Fesseln um seine öffentlichen Äußerungen zu Tesla zu befreien, haben nun auch die oberste juristische Instanz der Vereinigten Staaten, den US-Supreme Court, erreicht und sind dort abgeschmettert worden. Der Gerichtshof entschied, Musks Antrag auf Lockerung von Überwachungsmaßnahmen seiner Tweets zu dem von ihm geführten Elektroautokonzern nicht zu gewähren. Im Kern der Auseinandersetzung stand Musks Ansinnen, eine mit der US-Börsenaufsicht SEC im Jahre 2018 getroffene Vereinbarung aufzuheben. Diese bindet den CEO in seiner Kommunikation über soziale Medien, wenn es um potenziell kursbeeinflussende Inhalte zu Tesla geht. Musk, dessen Kauf des Kurznachrichtendienstes Twitter – nun als 'X' firmierend – weitere Wogen schlug, hat nun auch den letzten Rechtsbehelf ohne Erfolg genutzt. Er hatte sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen. Die SEC entgegnete, dass gewisse Rechte im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten durchaus aufgegeben werden können. Diese rechtliche Kontroverse hat ihren Ursprung in Beiträgen, die Musk im August 2018 über Twitter teilte. Darin erwog er, Tesla privat zu nehmen und sicherte die Finanzierung hierfür zu. Es stellte sich jedoch heraus, dass keine verbindlichen Finanzierungszusagen existierten, was den Vorwurf der Irreführung von Anlegern durch die SEC nach sich zog. Resultat war nicht nur eine strengere Aufsicht über Musks Aussagen in den sozialen Medien, sondern auch sein Rücktritt als Vorsitzender des Tesla-Verwaltungsrats und Geldbußen in Höhe von jeweils 20 Millionen Dollar für ihn und das Unternehmen. In den sozialen Medien und an den Börsen bleibt also der rechtlich geregelte Status Quo für Musk bestehen, dessen Wortgewalt und Meinungsfreiheit somit weiterhin unter behördlicher Beobachtung stehen. (eulerpool-AFX)