Ein Zukunftsmodell für den Tierschutz: Bundesregierung bekennt sich zur Fortführung des Beauftragtenamtes
Die Bundesregierung unterstreicht ihr Engagement für den Tierschutz durch die fortwährende Unterstützung eines Tierschutzbeauftragten. Laut Landwirtschaftsminister Alois Rainer bleibt der Tierschutz ein fundamentales Ziel, das in der Verfassung verankert ist. Rainer betonte, es werde definitiv keinen rückwärtigen Schritt in dieser Angelegenheit geben, wodurch weiterhin eine Tierschutzbeauftragte agieren werde.
Der Posten der bisherigen Beauftragten, Ariane Kari, sorgte jüngst für Diskussionen, als Rainer den Vertrag nicht verlängerte. Das Auslaufen des Vertrages im August führte zu Anmerkungen von Tierschutzverbänden. Minister Rainer erklärte, die Entscheidung beruhe auf einer neuen strukturellen Ausrichtung innerhalb des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Dabei wurde betont, der oder die zukünftige Beauftragte solle funktional in das Ministerium integriert werden, um die Aufgabe nicht nur gut gemeint, sondern auch fachlich fundiert gestalten zu können.
Rainer sprach Kari seinen Dank aus und lobte ihre Leistung, wobei er betonte, dass die Entscheidung keiner Kritik an ihrer Arbeit geschuldet sei, sondern einer Veränderung der ministeriellen Strukturen. Die Rolle des Tierschutzbeauftragten wird traditionell im Agrarministerium geführt, besitzt aber eine gewisse Unabhängigkeit, deren Erhalt auch zukünftig unklar bleibt.
Unter der Leitung von früherem Minister Cem Özdemir wurde dieses Amt 2023 ins Leben gerufen, um bei der Gesetzgebung zu beraten und Missstände aufzudecken. Innerhalb der Union missfiel diese Einführung, da sie als überflüssig angesehen wurde, während die finanziellen Mittel des Bundes knapper wurden. Rainer stellte jedoch klar, dass eine Abschaffung der Beauftragtenposition zu keinem Zeitpunkt zur Debatte stand, sondern lediglich Karis Vertrag im Fokus der Diskussionen war. Die Verantwortung der Ernennung liegt nun allein bei seinem Ministerium.

