Ein Sieg für Verbraucher: Landgericht Köln urteilt gegen unrechtmäßige Preiserhöhungen bei Netflix
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Netflix in einem Einzelfall mehrere Preiserhöhungen unrechtmäßig vorgenommen hat. Ein deutscher Kunde, der ein Abo zu einem ursprünglich festgelegten Preis abgeschlossen hatte, bekommt nun rund 200 Euro erstattet.
Der Anwalt des Klägers, Christian Solmecke, erläuterte, dass die Zustimmung zu den Preisanpassungen über einen einfachen Klick auf eine Schaltfläche nicht hinreichend sei, da den Nutzern nicht eindeutig ein Vertragsangebot erkennbar war. Netflix zeigt sich über das Urteil erstaunt und betont, dass andere Instanzen in ähnlichen Fällen zugunsten des Unternehmens entschieden haben.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf andere Kunden auswirkt, da bisherige Ansprüche nur begrenzt einklagbar sind. Netflix hat inzwischen seine Strategie zur Einholung der Zustimmung der Kunden überarbeitet.
Verbraucherschützer begrüßen das Kölner Urteil als Signal für mehr Verbraucherschutz bei Abo-Diensten. Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont, dass das Urteil nur in diesem speziellen Fall bindend ist und fordert Betroffene auf, selbst aktiv Rückerstattungen einzufordern.
Anwältin Gabriele Bernhardt sieht im Urteil einen kleinen, aber bedeutenden Schritt hin zu stärkeren Verbraucherrechten.

