Ein neuer Schlag gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche: Fokus auf Barbershops und Co.
Im Rahmen verschärfter Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche richtet die Bundesregierung ihren Blick vermehrt auf Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios. Künftig sollen Arbeitnehmer in diesen Branchen verpflichtet sein, jederzeit ihren Personalausweis mitzuführen, um mögliche Kontrollen zu erleichtern – analog zu den bisherigen Regelungen für die Baubranche und Gastronomie. Diese Maßnahme ist Teil eines neuen Gesetzes, das kürzlich vom Kabinett in Berlin verabschiedet wurde und nun im Bundestag debattiert wird. Insbesondere in Barbershops wurde in letzter Zeit vermehrt ein Anstieg von Schwarzarbeit, Geldwäscheaktivitäten sowie Verbindungen zur Clankriminalität festgestellt, so die Informationen aus Regierungskreisen. Auch in Nagelstudios seien häufig illegale und teilweise ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse zu beobachten, was Anlass zu notwendigen Kontrollen gibt. Unter der Schirmherrschaft von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit künftig schlagkräftiger gegen schwere wirtschaftliche und organisierte Kriminalität vorgehen. „Wir verstärken unseren Einsatz, um jene zur Rechenschaft zu ziehen, die sich auf Kosten der Gemeinschaft und illegal beschäftigter Arbeitnehmer bereichern“, betonte Klingbeil. Angestrebt werden dabei eine verbesserte digitale Vernetzung und ein effizienterer Datenaustausch zwischen den Behörden. Zudem soll die Justiz durch die Möglichkeit für die Finanzkontrolle, Betrugsfälle selbstständig zu ahnden, entlastet werden. Diese Gesetzesänderungen zielen auch darauf ab, die Einnahmen des Bundeshaushalts zu steigern. Das Finanzministerium erwartet bis 2029 Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro für Bund, Länder und Sozialversicherungen.

