Ein Blick hinter den Dampf: Bundesgerichtshof prüft Alterskontrollen beim Online-Handel von E-Zigaretten-Zubehör
Der Reiz der E-Zigarette liegt nicht nur in ihrer Farbvielfalt und den verlockenden Geschmacksrichtungen, sondern auch in ihrer steigenden Beliebtheit unter Jugendlichen. Elektronische Zigaretten, kurz Vapes genannt, bestehen aus einem mit Flüssigkeit gefüllten Verdampfer, der elektrischen Strom nutzt, um das sogenannte E-Liquid zu erhitzen und einzuatmen. Geschmacksstoffe, Nikotin sowie Glycerin gehören zur Mixtur dieser Liquids, die aktuell 2,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland konsumieren. Doch der vermeintlich harmlosere Dampf bleibt umstritten, da Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Risiken fehlen.
Die Debatte um den Jugendschutz im Bereich E-Zigaretten hat den Bundesgerichtshof erreicht. Im Fokus steht die Frage, ob Alterskontrollen auch für den Online-Einkauf von ungefüllten Ersatztanks erforderlich sind. Zwei Handelsfirmen, die E-Zigaretten vertreiben, streiten vor Gericht über die Anwendung der strengen Jugendschutzbestimmungen. Diese verlangen, dass Produkte wie E-Zigaretten und deren Zubehör nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen.
Trotz der boomenden E-Zigaretten-Branche, die laut dem Branchenverband BfTG im Jahr 2025 einen Umsatz von 2,4 Milliarden Euro erzielte, warnen Experten vor den Risiken für die Jugend. Sie betonen die Wichtigkeit von Altersüberprüfungen beim Verkauf von E-Zigaretten-Zubehör im Internet. Dagegen argumentiert die Verteidigung, dass leere Behälter nicht dieselbe Gefährdung darstellten wie befüllte Produkte.
Eine Entscheidung über diese kontroverse Frage im Jugendschutz wird in Karlsruhe erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Die Branche wartet gespannt auf ein Urteil, das maßgeblich den Online-Handel mit Ersatztanks beeinflussen könnte.

