Echtzeitzahlungen auf dem Vormarsch: Neue EU-Regelungen revolutionieren den Zahlungsverkehr
Seit mehreren Jahren sind technisch blitzschnelle Überweisungen innerhalb Europas möglich. Ab dem 9. Oktober wird es für Finanzinstitute verpflichtend, ihren Kunden solche Echtzeitzahlungen, auch bekannt als Instant Payments, anzubieten. Gleichzeitig treten neue EU-Regelungen in Kraft, die das Risiko von Fehlern und Betrug bei Geldtransfers verringern sollen. Bisher war es üblich, Banküberweisungen zur Verarbeitung zu bündeln, was zu Verzögerungen führte. Mit Instant Payments garantieren Anbieter, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden rund um die Uhr transferiert wird – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Ab dem 9. Januar 2025 müssen Banken eingehendes Geld jederzeit direkt auf dem Empfängerkonto gutschreiben, ohne zusätzliche Kosten im Vergleich zu traditionellen Überweisungen. Neu ist ab sofort die Verpflichtung, Geldübertragungen in Echtzeit auszuführen, wenn dies vom Kunden gewünscht wird.
Zur Erhöhung der Sicherheit müssen Banken ab dem 9. Oktober vor einer Überweisung im Euroraum überprüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Der Kunde erhält sofort eine Rückmeldung zum Ergebnis dieser Überprüfung und kann dann entscheiden, ob er die Überweisung freigibt.
Ingo Beyritz vom Bundesverband deutscher Banken hebt hervor, dass Zahler bisher den Informationen auf Rechnungen oder E-Mails vertrauen mussten, unsicher, ob sie korrekt sind. Künftig wird dies durch die Überprüfung zwischen Banken sicherer. Zusätzlich zur Sicherheit fallen für Kunden keine zusätzlichen Gebühren an.
Sollte dennoch ein Fehler passieren, gilt es, schnell zu reagieren und die Bank zu informieren. Eine Rücküberweisung kann angefragt werden, jedoch ohne Garantie auf Erfolg.
Diese Empfängerüberprüfung, Bestandteil der EU-Verordnung 2024/886, sorgt für mehr Sicherheit im Online-Banking und wird sowohl online als auch am Bankschalter angewendet. Ab dem 9. Juli 2027 haben alle Länder der EU diese Vorschrift zu beachten.
Der SEPA-Raum, bestehend aus 36 Staaten, profitiert von der standardisierten Nutzung der IBAN für grenzüberschreitende Zahlungen. Nicht-EU-Staaten wie Island, Liechtenstein und Norwegen entscheiden eigenständig über die Einführung der Empfängerüberprüfung, während sie für Großbritannien und die Schweiz nicht notwendig ist.

