Dubai Fonds KG: Aufklärungspflichtige Provisionen von 15%
Anleger der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG nicht aufgeklärt über die für die Einwerbung des Kommanditkapitals anfallenden Kosten

(lifepr) Berlin, 23.06.2016 - Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich wurde von betroffenen Anlegern der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG berichtet, dass seitens des konkret tätig gewordenen Anlageberaters keine Aufklärung darüber erfolgte, dass 15 % des nominal eingeworbenen Kommanditkapitals als Provisionen für den Vertrieb flossen. Hierüber hätte aufgeklärt werden müssen, da eine derart hohe Provision nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Gefährdung der Rentierlichkeit der Anlage darstellen kann.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt wegen dieses Problemkreises bereits eine Vielzahl von Anlegern und ist seit über 10 Jahren insbesondere im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Wir raten allen betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten oder falsch aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Beteiligung nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden.“

Neben einer vom freien Anlageberater geschuldeten Aufklärung über Provisionen ab einer Größenordnung von 15 % ist der Anleger insbesondere über mögliche Verlustrisiken und den Umstand der fehlenden Veräußerbarkeit von Beteiligungen aufzuklären, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine fehlerhafte Aufklärung auch nur in einem Punkt feststellen, so besteht ein Schadensersatzanspruch gerichtet auf Ersatz der tatsächlich eingetretenen Schadens. Dies bedeutet: Der Anleger ist so zu stellen, als hätte er sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt. Er erhält unter Abzug etwaiger Vorteile wie Ausschüttungen das investierte Kapital zuzüglich Agio zurück und überträgt im Gegenzug die Beteiligung an den Anlageberater.

Anleger sollten nicht lange zögern und rasch eine Prüfung etwaiger Ansprüche in Auftrag geben. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 23.06.2016 · 13:14 Uhr
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