Dobrindt trotzt Gerichtsurteil: Asylpolitik auf dem Prüfstand
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt setzt weiterhin auf die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen, obwohl ein Gerichtsurteil die Rechtmäßigkeit dieser Praxis in Frage stellt. "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung", erklärte Dobrindt in der Hauptstadt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte jüngst in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Zurückweisungen bei Grenzkontrollen rechtlich nicht haltbar sind. Demnach ist eine Abweisung ohne das sogenannte Dublin-Verfahren unzulässig. Diese Verordnung regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Konkret betraf der Fall drei Bürger aus Somalia, die am 9. Mai aus Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt wurden.
Knapp nach Amtsantritt am 7. Mai hatte Dobrindt stärkere Grenzkontrollen angeordnet und verfügte, dass künftig Asylsuchende an den Grenzen abgewiesen werden könnten, allerdings mit Ausnahmen für schwangere Frauen, Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen. Laut Dobrindt hatten die betroffenen Somalier zuvor mehrfach versucht, ohne Asylantrag nach Deutschland einzureisen und erst beim dritten Anlauf ein entsprechendes Gesuch eingebracht.

