Dobrindt plant Privileg für Carsharing-Autos
10. Januar 2015, 09:08 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant ein Gesetz mit Sonderrechten für Carsharing-Autos. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagausgabe). "Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für die Vernetzung der Verkehrsträger und für einen nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr", heißt es nach Informationen der Zeitung in einer internen Vorhabenliste der Bundesregierung.
"Mit den geplanten Regelungen zum Carsharing sollen diese Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert werden." Mit dem Gesetz solle die Grundlage geschaffen werden, um Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge rechtssicher ausweisen zu können. Denkbar ist dabei eine Erweiterung des Ausnahmen-Katalogs im Straßenverkehrsgesetz um Parkmöglichkeiten für Carsharing-Fahrzeuge. Damit würde der Weg eröffnet, auch die Straßenverkehrsordnung zu ergänzen. In der Praxis könnten die Kommunen dann Stellplätze mit einem Verkehrszeichen ähnlich dem für Taxi-Haltestände ausweisen. "Zudem soll es den Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren bei diesen Fahrzeugen zu verzichten", heißt es in dem Vorhaben-Papier weiter. Die Regelungen sollten einheitlich im ganzen Bundesgebiet gelten.
"Mit den geplanten Regelungen zum Carsharing sollen diese Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert werden." Mit dem Gesetz solle die Grundlage geschaffen werden, um Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge rechtssicher ausweisen zu können. Denkbar ist dabei eine Erweiterung des Ausnahmen-Katalogs im Straßenverkehrsgesetz um Parkmöglichkeiten für Carsharing-Fahrzeuge. Damit würde der Weg eröffnet, auch die Straßenverkehrsordnung zu ergänzen. In der Praxis könnten die Kommunen dann Stellplätze mit einem Verkehrszeichen ähnlich dem für Taxi-Haltestände ausweisen. "Zudem soll es den Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren bei diesen Fahrzeugen zu verzichten", heißt es in dem Vorhaben-Papier weiter. Die Regelungen sollten einheitlich im ganzen Bundesgebiet gelten.

