Dienstbarkeiten: Grundbuchrechte verständlich erklärt
Ob Grunddienstbarkeit, Wohnungsrecht oder Nießbrauch: Selzer Reiff Notare erläutern wichtige Unterschiede und rechtliche Folgen. Mehr Klarheit und Sicherheit bei Immobiliengeschäften für Eigentümer, Berechtigte und Kaufinteressent

25. November 2025, 10:50 Uhr · Quelle: Pressebox
Dienstbarkeiten: Grundbuchrechte verständlich erklärt
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Dienstbarkeiten: Grundbuchrechte verständlich erklärt. SELZER REIFF Notare, Frankfurt.
Eine Dienstbarkeit belastet ein Grundstück zugunsten eines anderen, wie beim Wegerecht oder Leitungsrecht. Die Eintragung im Grundbuch gewährleistet Rechtsklarheit und schützt vor Streitigkeiten.

Frankfurt, 25.11.2025 (PresseBox) - Die Begriffe „Dienstbarkeit“ und „Grunddienstbarkeit“ sind essenziell im deutschen Immobilienrecht. Die Frankfurter Notare der Kanzlei Selzer Reiff erklären in ihrem Notar-Lexikon die rechtlichen Hintergründe und die praktischen Auswirkungen dieser Belastungen von Grundstücken. Sie betonen zugleich, wie wichtig die korrekte Eintragung im Grundbuch ist, um Rechtsklarheit und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Hierbei unterstützt der Notar.

Was ist eine Dienstbarkeit?

Eine Dienstbarkeit stellt eine Belastung eines Grundstücks zugunsten eines anderen Grundstücks (Grunddienstbarkeit) oder zugunsten einer bestimmten Person (beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Nießbrauch) dar. Klassische Beispiele hierfür sind das Wegerecht, das Leitungsrecht oder auch das Wohnungsrecht.

Rechtswirksamkeit nur durch das Grundbuch

Ein zentraler Punkt ist die zwingende Eintragungspflicht: Eine Dienstbarkeit wird gegenüber Dritten erst dann rechtlich wirksam, wenn sie im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen ist. Die Bestellung erfolgt dabei durch die Einigung zwischen den Beteiligten, die notarielle Bewilligung der Eintragung und den Grundbuchantrag.

„Wer ein Grundstück kauft, erwirbt in der Regel nicht nur das physische Eigentum, sondern übernimmt auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten, die im Grundbuch vermerkt sind“, erklärt Notarin Sonja Reiff. „Ohne eine notarielle Beglaubigung und die korrekte Eintragung im Grundbuch kann eine Dienstbarkeit ihre dingliche Wirkung nicht entfalten. Das Wissen um diese Zusammenhänge ist für Immobiliengeschäfte von größter Bedeutung, um spätere Streitigkeiten und finanzielle Risiken zu vermeiden.“

Von Wohnungsrecht bis Nießbrauch

Das Notar-Lexikon von Selzer Reiff beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen verschiedenen Arten der Dienstbarkeit. Während die Grunddienstbarkeit einem herrschenden Grundstück einen Vorteil verschafft (z. B. ein Überfahrtsrecht), berechtigt die beschränkt persönliche Dienstbarkeit eine bestimmte Person. Hierunter fallen etwa das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB. Auch der Nießbrauch gibt einem Berechtigten das umfassende Recht zur Nutzung und Fruchtziehung aus dem Grundstück.

Durch die Bereitstellung des Fachwissens im Notar-Lexikon leistet Selzer Reiff einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über komplexe Rechtsbegriffe und unterstreicht die Notwendigkeit der notariellen Beratung bei Grundstücksgeschäften.

Der vollständige Text zu Dienstbarkeiten ist abrufbar unter: https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/dienstbarkeit/

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Immobilienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilienrecht. In ihrer Frankfurter Kanzlei beraten die Notarinnen regelmäßig Käufer und Verkäufer in allen Rechtsfragen rund um Immobilienkaufverträge, Grundschuld und Dienstbarkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

Tag-It: Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Grundbuch, Nutzungsrecht, dingliche Belastung, Eintragung, Notar, Notariat Frankfurt

Dienstleistungen / Dienstbarkeit / Grunddienstbarkeit / Wohnungsrecht / Grundbuch
[pressebox.de] · 25.11.2025 · 10:50 Uhr
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