Die Vorteile einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger

(lifepr) Dieburg, 15.08.2014 - Der BSZ® e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden. Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Allzu oft werden hier die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung von für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ® e.V. trägt mit seinem Anlegerschutzprogramm zur Stabilität des Finanzmarktes bei. Er stärkt das Vertrauen in einen seriösen Finanzmarkt und schützt die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze.

Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Der BSZ® e.V. mahnt zur Vorsicht bei bestimmten "Detektiven", "Wirtschaftsfahndern" und Spezialfirmen zur "Wiederbeschaffung verloren geglaubter Gelder". Hier wird oft viel Geld verlangt und die Gegenleistung ist meist nicht messbar und im Regelfall ohne Erfolg für die Anleger. Nicht selten werden Geschädigte mit Offerten von dubiosen Interessen- bzw. Schutzgemeinschaften konfrontiert.

Teilweise treten hierbei die Initiatoren gerade der Anlagefirmen als "Retter in der Not" auf, bei denen der Geschädigte zuvor sein Geld verloren hatte. Auch ist zu warnen vor sog. Schutzgemeinschaften, die vollmundig ihre geplanten Aktionen zur Wiederbeschaffung der Gelder anpreisen. Hier ist oftmals die notwendige rechtliche Vertretung vergeblich zu suchen und der Erfolg angestrebter Aktionen muss teilweise angezweifelt werden. Bei seriös agierenden Interessengemeinschaften ist daher immer die kompetente Vertretung der Anlegerinteressen durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte sichergestellt.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.

Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.

Zu beachten ist, dass die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte Spezialisten sind, die sich durch intensive Befassung mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht ein großes Know How erarbeitet haben. Es dürfte selbstverständlich sein, dass solche Rechtsanwälte nicht kostenlos arbeiten oder ihre Dienste "billig" anbieten können. Bei dem BSZ Anlegerschutzanwalt geht es auch nicht um ,,billig", sondern hier soll im Vordergrund stehen eine hoch qualifizierte Beratung und Begleitung eines nicht selten umfangreichen Mandates, welches von zahlreichen ,,normalen" Rechtsanwälten in der Regel so gar nicht angenommen wird, weil diese darauf nicht spezialisiert sind und oft selbst an Spezialisten verweisen. Gleichzeitig kann und wird eine kosteneffiziente Verfahrensweise verfolgt. Am Ende ist oft eine solche Vorgehensweise sogar wesentlich günstiger sein als ein vermeintlich ,,billiges" Angebot zur Rechtsvertretung. Entscheidend ist nämlich der Erfolg, der nach Erachten des BSZ e.V. meist nur mit den besten Anwälten erzielt werden kann."

Der BSZ ist seit vielen Jahren eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt für Ihr Problem sind. Vielfach konnten die BSZ® - Anwälte den Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cc9a006991fdda6d892404175c91bfa4

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 15.08.2014 · 11:27 Uhr
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