Die Versorgungslücke im Alter mit der Basisrente schließen
31. März 2016, 10:50 Uhr · Quelle: klamm.de

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Die Versorgungslücke im Alter mit der Basisrente schließen
Für die wenigsten reicht die gesetzliche Altersvorsorge aus, um auch im Alter das Leben in vollen Zügen genießen zu können. Inzwischen gibt es jedoch eine große Auswahl an Modellen zur privaten Altersvorsorge, mit denen man die Rente aufzustocken kann. Eine der vom Staat geförderten Sparmöglichkeiten ist die sogenannte Basis- oder Rürup-Rente.
Bei der Basisrente hat der Sparer die Wahlmöglichkeit zwischen Versicherungsmodell, Fondsvariante und Banksparplan. Die meisten entscheiden sich für das Sparen über eine Versicherung, zum Beispiel mit der CosmosDirekt. Je nach Vertragsmodell lassen sich hierbei neben dem monatlichen Rentenbetrag und einigen Steuervorteilen auch Lebensrisiken wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeit absichern. Der Versicherte zahlt ab Vertragsabschluss einen monatlichen Beitrag, den er sich in der Regel selbst aussuchen kann, in seine private Rentenkasse ein. Je nach Vereinbarung erhält er dann ab dem 62. oder einem späteren Lebensjahr seine monatliche, feststehende Rente ausgezahlt. Da die Basisrente pfändungs- und insolvenzgeschützt ist, bleibt sie bis zur vertraglich festgelegten Auszahlung sicher. Auch im Fall von Arbeitslosengeld-II-Bezug wird die angesparte Rente nicht als Kapital angerechnet. Zusätzlich erhält der Sparer nach dem Rürup-Prinzip eine staatliche Unterstützung.
Während die staatliche Förderung bei den meisten privaten Altersvorsorgen über Zuschüsse gewährleistet wird, erhält man bei der Basisrente Steuervorteile. Anleger können hierbei bis zu 22.000 Euro jährlich gefördert anlegen. Das funktioniert, indem Sparer (ähnlich wie bei der Riester-Rente) einen Teil der Rürup-Rente als Sonderausgaben beim Finanzamt deklarieren. Beginnend bei 82 Prozent des Beitrages im Jahr 2016, steigt die Steuervergünstigung Jahr für Jahr um weitere Prozentpunkte. Letztendlich wird die Basisrente in der Steuererklärung zu 100 Prozent als Sonderausgabe akzeptiert. So verlockend dieses Rentenmodell ist, passt es dennoch nicht zu jedem. Denn die Basisrente wurde ursprünglich für Freiberufler und Selbstständige konzipiert, die keine Riester-Rente beantragen dürfen. Insofern profitieren überwiegend auch nur diese Gruppen von dem Rentenmodell. Allerdings kann die Rürup-Rente auch für gutverdienende Angestellte mit einer hohen Steuerlast eine sinnvolle Alternative sein.
Wer an der Basisrente interessiert ist und genau wissen will, wie viel Rente am Ende herauskommt, sollte nicht nur den Finanzberater, sondern auch den Steuerberater zu Hilfe nehmen. Die Basisrente unterliegt nämlich der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass man während der Einzahlungen zwar Steuern spart, aber ab dem Erhalt der Rente eine Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz zahlen muss. Diese Besteuerung ist allerdings niedriger als die Steuern, die man während der Arbeitsphase hätte zahlen müssen. Wer sich für die Basisrente entscheidet, sollte bedenken, dass sie nicht kündbar ist. In der Regel ist auch kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen. Diesen allerdings integrieren mittlerweile immer mehr Versicherer kostenlos in ihre Verträge. Die Vor- und Nachteile der Basisrente sollte man also genau abwägen und mit der persönlichen Situation abgleichen. In der Regel sind sich aber alle einig: Für Selbstständige und Freiberufler, die einen vergleichsweise hohen Steuersatz zahlen und im Ruhestand wegen geringerer Einkünfte mit einem niedrigeren Steuersatz rechnen können, ist die Basisrente ein attraktives Vorsorgeangebot.

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So funktioniert die Basisrente
Bei der Basisrente hat der Sparer die Wahlmöglichkeit zwischen Versicherungsmodell, Fondsvariante und Banksparplan. Die meisten entscheiden sich für das Sparen über eine Versicherung, zum Beispiel mit der CosmosDirekt. Je nach Vertragsmodell lassen sich hierbei neben dem monatlichen Rentenbetrag und einigen Steuervorteilen auch Lebensrisiken wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeit absichern. Der Versicherte zahlt ab Vertragsabschluss einen monatlichen Beitrag, den er sich in der Regel selbst aussuchen kann, in seine private Rentenkasse ein. Je nach Vereinbarung erhält er dann ab dem 62. oder einem späteren Lebensjahr seine monatliche, feststehende Rente ausgezahlt. Da die Basisrente pfändungs- und insolvenzgeschützt ist, bleibt sie bis zur vertraglich festgelegten Auszahlung sicher. Auch im Fall von Arbeitslosengeld-II-Bezug wird die angesparte Rente nicht als Kapital angerechnet. Zusätzlich erhält der Sparer nach dem Rürup-Prinzip eine staatliche Unterstützung.
Der Steuertrick für Selbstständige und Freiberufler
Während die staatliche Förderung bei den meisten privaten Altersvorsorgen über Zuschüsse gewährleistet wird, erhält man bei der Basisrente Steuervorteile. Anleger können hierbei bis zu 22.000 Euro jährlich gefördert anlegen. Das funktioniert, indem Sparer (ähnlich wie bei der Riester-Rente) einen Teil der Rürup-Rente als Sonderausgaben beim Finanzamt deklarieren. Beginnend bei 82 Prozent des Beitrages im Jahr 2016, steigt die Steuervergünstigung Jahr für Jahr um weitere Prozentpunkte. Letztendlich wird die Basisrente in der Steuererklärung zu 100 Prozent als Sonderausgabe akzeptiert. So verlockend dieses Rentenmodell ist, passt es dennoch nicht zu jedem. Denn die Basisrente wurde ursprünglich für Freiberufler und Selbstständige konzipiert, die keine Riester-Rente beantragen dürfen. Insofern profitieren überwiegend auch nur diese Gruppen von dem Rentenmodell. Allerdings kann die Rürup-Rente auch für gutverdienende Angestellte mit einer hohen Steuerlast eine sinnvolle Alternative sein.
Steuervorteile und Nachteile abwägen
Wer an der Basisrente interessiert ist und genau wissen will, wie viel Rente am Ende herauskommt, sollte nicht nur den Finanzberater, sondern auch den Steuerberater zu Hilfe nehmen. Die Basisrente unterliegt nämlich der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass man während der Einzahlungen zwar Steuern spart, aber ab dem Erhalt der Rente eine Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz zahlen muss. Diese Besteuerung ist allerdings niedriger als die Steuern, die man während der Arbeitsphase hätte zahlen müssen. Wer sich für die Basisrente entscheidet, sollte bedenken, dass sie nicht kündbar ist. In der Regel ist auch kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen. Diesen allerdings integrieren mittlerweile immer mehr Versicherer kostenlos in ihre Verträge. Die Vor- und Nachteile der Basisrente sollte man also genau abwägen und mit der persönlichen Situation abgleichen. In der Regel sind sich aber alle einig: Für Selbstständige und Freiberufler, die einen vergleichsweise hohen Steuersatz zahlen und im Ruhestand wegen geringerer Einkünfte mit einem niedrigeren Steuersatz rechnen können, ist die Basisrente ein attraktives Vorsorgeangebot.

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