Deutschlands neuer Schachzug im globalen Talentrennen: Arbeitsmarktzugang für internationale Fachkräfte vereinfacht

In einer beherzten Antwort auf die zunehmend spürbare Fachkräftelücke hat Deutschland heute ein Schlüsselelement des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung aktiviert, das die Tür für ausländische Experten weit aufstößt. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger verkündete, dass qualifizierte Fachkräfte nun auch ohne Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland arbeiten dürfen.

Der Maßnahmenkatalog sieht vor, dass Fachkräfte aus Drittstaaten lediglich einen staatlichen Berufs- oder Hochschulabschluss sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen müssen, um die hiesige Wirtschaft mit ihrem Können zu bereichern. Dabei hebt man hervor, dass ein bürokratisches Voranerkennungsverfahren entfällt, um die Geschwindigkeit dieser Einwanderungswelle zu maximieren. Zudem bindet man die Gehaltszusage an ein Mindestbruttojahreseinkommen von 40.770 Euro oder ein entsprechendes Entgelt gemäß Tarifvertrag.

Ein innovativer Schritt ist auch die Einführung der Anerkennungspartnerschaft, die es ausländischen Fachkräften ermöglicht, ihren Status in Deutschland nachzuqualifizieren, während sie schon einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Für Berufe mit verpflichtender Anerkennung des Abschlusses wie im Gesundheitswesen vereinbaren Arbeitgeber und Einwanderer so eine zügige Beantragung nach der Ankunft in Deutschland.

Zur raschen Abdeckung eines akuten Arbeitskräftebedarfs wurde zudem eine befristete Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen. Mittels eines jährlichen Kontingents von 25.000 Stellen für 2024 können Unternehmen jetzt externes Fachpersonal für maximal acht Monate verpflichten.

Weitere Erleichterungen betreffen den Pflegebereich, wo nun auch ausländische Pflegehilfskräfte mit anerkannter Ausbildung eine Chance erhalten. Ebenso dürfen Nicht-EU-Ausländer Nebenjobs annehmen und bekommen mehr Zeit für die Anerkennung ihrer Qualifikationen.

In einem fortschrittlichen Geist werden zudem ausländische Studierende und Auszubildende motiviert, durch Wegfall der Vorrangprüfung Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sammeln und direkt in offene Ausbildungsplätze zu schlüpfen. Personen mit Duldung, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, bekommen nun die Möglichkeit zur Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung.

Innenministerin Nancy Faeser, Arbeitsminister Hubertus Heil und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger betonen gemeinsam die Vitalität dieser Initiative für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der ZEW-Migrationsexperte Martin Lange identifiziert sogar einen 'Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik', sieht jedoch auch den Bedarf für Optimierungen beim Einkommensnachweis, um die Türen noch weiter zu öffnen.

Während die ersten Vereinfachungen schon im November 2023 Realität wurden und weitere Maßnahmen wie die 'Chancenkarte' im Juni 2024 greifen sollen, hebt Pro Asyl hervor, dass Effizienzsteigerungen bei den Ausländerbehörden und schnellere Anerkennungsverfahren essenziell für die Wirksamkeit der Neuregelungen sind. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 01.03.2024 · 07:38 Uhr
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