Deutsche Umwelthilfe unterliegt vor Gericht bei Klage zur Fortschreibung des nationalen Aktionsprogramms für Gewässerschutz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster mit ihrer Klage zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern gescheitert. Die Umweltorganisation hatte gefordert, dass die Bundesrepublik Deutschland ihr Programm zur Vermeidung von Gewässerverunreinigung durch Düngemittel aus der Landwirtschaft aktualisiert. Allerdings entschied das Gericht aus rein formalen Gründen, dass es sich in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag nicht mit dieser Frage befassen werde und lehnte es ab, über die Verpflichtungen des Bundes zu urteilen. Das Oberverwaltungsgericht erlaubte jedoch eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der grundlegenden Bedeutung des Falls. (Az: 20 D 8/19.AK)
In der Begründung des Urteils erklärte der 20. Senat, dass die Klage zwar zulässig sei und es legitim sei, dass die Umweltorganisation die Aktualisierung des Aktionsplans per Klage einfordere. Das Problem bestehe jedoch in einer Vorschrift des Umweltrechts und der juristischen Position der DUH. Im Gegensatz zu Privatpersonen sei die Umweltorganisation bei öffentlichen Anhörungen beteiligt und habe Klagerechte.
Im Fall der Nitratrichtlinie und des Nationalen Aktionsprogramms habe die Klägerin DUH jedoch sowohl 2016 als auch 2019 in den Anhörungen nur unzureichend ihre Meinung geäußert, wie das Gericht feststellte. Der 20. Senat betonte, dass keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Thema stattgefunden habe. Das Gericht stellte klar, dass es rechtlich ausgeschlossen sei, sich in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden.
Der Vorsitzende Richter, Dirk Lechtermann, mahnte in der mündlichen Urteilsbegründung auch die Umweltorganisationen. Mit ihren besonderen Rechten seien auch Pflichten verbunden, so Lechtermann. Umweltorganisationen würden höheren Anforderungen gerecht werden müssen als Bürgerinnen und Bürger. Die öffentliche Anhörung sei ein Verfahren mit strengen Regeln, betonte der Vorsitzende des 20. Senats. Es sei wichtig, diese Regeln einzuhalten, da die Umweltverbände dies schließlich auch fordern würden. Ein späteres Klageverfahren könne dies nicht ersetzen.
Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat Auswirkungen auf verschiedene Unternehmen, deren Aktien im Zusammenhang mit dem Gewässerschutz stehen. Dazu gehören unter anderem:
- BASF
- Bayer
- K+S
- Covestro
- Salzgitter
Der Aktienkurs dieser Unternehmen könnte von der Entscheidung des Gerichts in Münster beeinflusst werden.
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