Deutsche Bahn reicht Klage gegen Tariffähigkeit der GDL ein
Das Hessische Landesarbeitsgericht wird über die Tariffähigkeit der Lokführergewerkschaft GDL verhandeln. Der Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn AG (AGV Move) hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht, wie das Gericht am Mittwoch in Frankfurt bestätigte.
Das Gericht bezeichnete sich in einer Mitteilung als "direkt zuständig" für das Verfahren und wies darauf hin, dass Rechtsmittel gegen eine spätere Entscheidung beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden könnten. Ein konkreter Zeitpunkt oder Termin für die öffentliche Verhandlung wurde jedoch noch nicht genannt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, bei dem eine einstweilige Verfügung beantragt werden könnte, um einen geplanten Streik, wie ihn die GDL ab dem 7. Januar plant, zu stoppen. Ein Beschluss zur Tariffähigkeit hätte hingegen erst mit seiner Rechtskraft Wirkung.
Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine Feststellungsklage eingereicht, um gerichtlich klären zu lassen, ob die GDL durch ihre neue Leiharbeitergenossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat. Die Bahn wirft der GDL vor, sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft aufzutreten.
Hintergrund des Tarifstreits zwischen Bahn und GDL sind unter anderem Forderungen nach höheren Löhnen, insbesondere aber nach einer verkürzten Arbeitszeit für Schichtarbeiter. Sollte es keine Annäherung geben, müssen Fahrgäste ab der kommenden Woche mit mehrtägigen Streiks rechnen. (eulerpool-AFX)