Der Erbschaftsstreit der Veltins-Brauereifamilie: Eine Saga von Brüdern und Millionen
Im langwierigen Erbschaftsstreit innerhalb der berühmten Veltins-Brauereifamilie bleibt der jüngste Bruder, Carl Clemens Veltins, weiterhin ohne Erbanteil. Das Landgericht Arnsberg entschied zugunsten der Schwestern und wies die Klage des 63-jährigen Veltins als unbegründet ab. Der Streit um das millionenschwere Erbe zieht sich bereits über Jahre hin und wurde am Donnerstag ein weiteres Mal verhandelt.
Die Vorsitzende Richterin bestätigte, dass das Testament der 1994 verstorbenen Mutter von Carl Clemens Veltins gültig sei. Gemäß dem damaligen Testament erhielten seine Schwestern den Erbteil, während er leer ausging. Veltins's Behauptung, die Enterbung sei unwirksam, fand vor Gericht keinen Anklang. Ein Anspruch auf den Pflichtteil, den er gerichtlich geltend machen wollte, sei im Übrigen bereits verjährt.
Der Streitwert des Erbes beläuft sich auf 30 Millionen Euro. Carl Clemens Veltins hatte ursprünglich kurz nach seiner Volljährigkeit auf seinen Anspruch verzichtet, betonte jedoch, dass seine Unterschrift nach einer durchzechten Nacht erfolgte und ihm die Konsequenzen nicht bewusst waren. Zudem versuchte er zu argumentieren, dass seine Mutter zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung nicht mehr in der Lage war, wirksam zu testieren, was das Gericht jedoch nicht anerkannte.
Die Schwestern, eine von ihnen die derzeitige Brauereichefin Susanne Veltins, blieb dem Prozess fern. Sie führt das Unternehmen zusammen mit ihrem Neffen Fabian Veltins weiter in der sechsten Generation, wobei die Geschäfte florieren. Veltins liegt auf dem dritten Platz der meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland und verzeichnete im vergangenen Jahr einen Umsatzzuwachs von 4,1 Prozent auf 459 Millionen Euro.
Laut Unternehmensangaben hat der Erbschaftsstreit keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf das operative Geschäft der Brauerei. Das Urteil des Landgerichts Arnsberg ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung vor dem Oberlandesgericht bleibt möglich.

