Der Campingurlaub: Natur und Erholung pur
Wer im beruflichen Alltag seine Zeit in Bürokomplexen in der Innenstadt verbringt, den zieht es im Urlaub raus in die Natur. Eine immer beliebter werdende Urlaubsaktivität ist daher das Camping, bei dem man im Zelt oder Wohnwagen übernachtet und somit räumlich unabhängig und flexibel bleibt. Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts populär, hat sich das Camping zu einer weit verbreiteten Tourismusform entwickelt. Tendenziell verzeichnet das Statistische Bundesamt für die ersten zehn Jahre des 21. Jahrhunderts durchschnittlich circa sechs Millionen Gäste auf den deutschen Campingplätzen. Doch auch die Schweiz, Österreich, Skandinavien oder Großbritannien haben sich als Ziele für Campingtouristen etabliert. Um die Natur in vollen Zügen genießen zu können, ist die Vorbereitung, vor allem hinsichtlich der unterschiedlichen Rechtslagen und geographischen Bedingungen, sehr wichtig. Einfach ein passendes Zelt einzupacken, reicht nicht aus.
Die rechtlichen Bedingungen beim Camping
Wer einen Campingurlaub plant, der sollte sich über die rechtlichen Bestimmungen im Zielland informieren, denn es gibt kein international einheitliches Regelwerk. Grundsätzlich kann man sagen, dass Österreich ein eher strenges, Deutschland ein etwas liberaleres und die Schweiz, Skandinavien und Schottland ein sehr tolerantes Campinggesetz haben.
Österreich und Deutschland
Österreich hat wildes Camping grundsätzlich verboten. Wer dennoch die schönen Berge und Seen des Landes genießen will, ohne ein Hotel zu bewohnen, kann mit seiner Ausrüstung auf eigens dafür vorgesehenen Plätzen zelten. Die Auswahl ist groß. Camping am Wolfgangsee Lindenstrand in der Nähe des Salzkammergutes, Panoramacamping in Westendorf oder Sonnenterrassencamping in St. Veit bietet schöne Ausblicke in die Berge und viel frische Luft und Kultur. Man sollte also nicht vergessen, die Digitalkamera einzupacken. Wer auf der Durchreise in Österreich ausnahmsweise einmal im Wohnmobil übernachtet, sollte sich dabei nicht in Tirol, Wien oder den Nationalparkgegenden aufhalten.
Deutschland hat zwar nicht ganz so strenge Regeln, aber das Kleingedruckte muss trotzdem gelesen werden. Grundsätzlich wird das einmalige Übernachten in Wohnmobilen auf Rastplätzen und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Campingplätzen können Wohnmobile und Anhänger nur in Ausnahmefällen, wie z.B. zum Zweck der Reparatur im Schadensfall, geparkt werden. Hierbei dürfen auch keine Zelte oder anderes Campingequipment aufgebaut werden. Wer also einen der verschiedenen Pavillons von billiger.de erstanden hat, der muss sich mit dem Aufbau bis zur Ankunft am Urlaubsziel gedulden.
Das Campen im Wald, auf freier Fläche oder auf privaten Grundstücken wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Während Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine einmalige Übernachtung für nicht motorisiert Reisende außerhalb von Naturschutzgebieten erlauben, kann man anderenorts wegen Ordnungswidrigkeiten, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen werden.
Schweiz, Schottland, Skandinavien
In der Schweiz hat man das „Jedermannsrecht". Das bedeutet, jeder kann ohne rechtliche Einschränkung im Freien übernachten sofern er keine Schäden anrichtet. Doch auch hier gilt: einzelne Kantone schränken dieses Recht durch Kennzeichnungen öffentlicher Räume ein.
Das „Jedermannsrecht" gilt auch in Skandinavien (außer Dänemark) und Schottland. Hier ist zu beachten, dass man unkultiviertes Land nicht motorisiert befahren darf und dass man die Einwilligung der Bewohner einholen muss, sollte es welche im Umkreis von 150 Metern geben.
Egal in welches Land man aufbricht, um die Natur und das Wetter zu genießen, man muss sich vorher informieren, damit aus dem Aufbruch kein Einbruch wird.

