Debatte um EU-Rückführungsverordnung: Deutschland als möglicher Partner für Abschiebungen nach Afghanistan
In einer mit Spannung erwarteten Entwicklung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgeschlagen, dass Deutschland im Rahmen der Europäischen Union zukünftig Abschiebungen nach Afghanistan für andere Mitgliedsstaaten übernehmen könnte. Dobrindt betonte, dass eine solche Vereinbarung im Gegenzug auch anderen Ländern die Möglichkeit eröffnet, Rückführungen zu arrangieren, besonders dort, wo sie durch verhandelte Beziehungen besonders erfolgreich sind.
Dieses Thema dominiert die Gespräche der europäischen Innenminister in Luxemburg, bei denen diskutiert wird, ob die EU-Staaten verpflichtet sein sollten, Abschiebebescheide untereinander anzuerkennen. Diese Regelung ist Teil einer weiter gefassten Rückführungsverordnung und erweist sich als besonders heikel. Deutschland und andere Staaten, die von der sogenannten Sekundärmigration betroffen sind, äußern Bedenken, dass sie möglicherweise für die Durchführung und die damit verbundenen Kosten sowie rechtlichen Unsicherheiten vieler Abschiebungen aufkommen könnten.
Dobrindt warnte davor, dass eine bloße Anerkennung der Rückführungsanordnungen nicht ausreichend sei. Er plädierte für eine Regelung, bei der Mitgliedsstaaten mit spezifischen Vereinbarungen zu Drittstaaten die Verantwortung für Abschiebungen im Auftrag anderer übernehmen könnten.
Besonders delikat ist die laufende Verhandlung Deutschlands mit den Taliban über die Rückführung afghanischer Staatsbürger. Trotz der umstrittenen Natur dieser Gespräche – da Deutschland offiziell keine diplomatischen Beziehungen mit den Taliban unterhält – scheinen diese Verhandlungen 'weit fortgeschritten' zu sein, so Dobrindt. Kritiker heben die internationale Isolation der Taliban wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen hervor. Seit der Rückkehr der Taliban zur Macht im August 2021 gab es bereits zwei Abschiebungen aus Deutschland, die durch Katar vermittelten Erfolg hatten.

