Datenschutzbeauftragter warnt vor Steuerdaten-Kauf
«Ich habe große Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solches Geschäfts», sagte Schaar am Sonntag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Wenn der Staat gegen Geld unrechtmäßig erworbene Daten kaufe, agiere er in der Nähe des Tatbestands der Hehlerei. Auch die internationale Dimension eines solchen Geschäfts müsse beachtet werden. «Es wäre völlig inakzeptabel, wenn sich Rechtsstaaten untereinander einen Wettlauf um illegale Daten liefern würden», sagte Schaar.
Man stelle sich nur vor, ausländische Unrechtsregime würden versuchen, Datensammlungen deutscher Bürger aufzukaufen. «Wir akzeptieren es zu Recht nicht, dass ausländische Staaten oder auch Private bei uns sich Daten beschaffen und die dann nach eigenem Gusto verwerten.» Der Staat müsse den Datenschutz als Grundrecht nach innen und außen verteidigen.
Das Argument, der Staat könne zum Preis von 2,5 Millionen Euro für die Datensammlung vielleicht bis zu 100 Millionen Euro an Steuernachzahlungen kassieren, lässt Schaar nicht gelten. «Es kann nicht Datenschutz nach Kassenlage betrieben werden.»
Die Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren sei anders verlaufen. Damals habe der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits Kenntnis über die brisanten Daten deutscher Bankkunden in dem Fürstentum gehabt, bevor über die Bezahlung des Informanten abschließend entschieden worden sei. Gerichte hätten später nicht den Erwerb der Daten, sondern nur die Verwendung in Steuerstrafverfahren geprüft. Das wurde für zulässig erklärt.
«Heute sind wir aber noch in der Situation, dass wir entscheiden können, ob solche, offensichtlich aus unzulässigen Quellen stammende Daten von deutschen Behörden aufgekauft werden dürfen. Und da würde ich mehr als ein Fragezeichen machen», sagte Schaar. Er ist seit 2003 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.