Das von Anfang an umstrittene Gesetz gegen Hass im Netz

Berlin (dpa) - Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden.

Dienste wie Facebook, Twitter und YouTube müssen ab 1. Januar klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen - und haben bei weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit. Bei systematischen Verstößen gegen die Verpflichtung drohen Strafen bis zu 50 Millionen Euro.

Das Gesetz war im Sommer mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen worden und wird immer wieder scharf kritisiert. So bekräftigte der Digitalverband Bitkom zum Inkrafttreten, dass damit aus seiner Sicht ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt werde.

Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Online-Netzwerke selbst über die Rechtmäßigkeit von Inhalten entscheiden sollen und nicht Gerichte. Außerdem wird davor gewarnt, dass die Firmen aus Angst vor Strafen mehr Beiträge als nötig löschen könnten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bisher blieb unklar, ab wann von systematischen Verstößen die Rede sein wird, bei denen Geldstrafen verhängt werden sollen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als ein zentraler Befürworter verteidigte das Gesetz dagegen als «Garantie der Meinungsfreiheit». Mit kriminellen Hassposts sollten Andersdenkende zum Schweigen gebracht werden - «mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz». Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen, einzugreifen. «Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.» Bereits zum 1. Oktober mussten die Online-Netzwerke nach dem Gesetz verbindliche Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden benennen.

Zugleich können Online-Diensten auch wie bisher mutmaßliche Verstöße gegen deren Nutzungsregeln gemeldet werden. Für Beschwerden nach dem neuen sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde ein eigenes Verfahren geschaffen. Dabei muss unter anderem sofort der mögliche Tatbestand angekreuzt werden (etwa Beleidigung oder Volksverhetzung).

Parteien / AfD / Internet / Deutschland
02.01.2018 · 13:42 Uhr
[7 Kommentare]
 
AfD-Europaspitzenkandidat Krah will wieder Wahlkampf machen
Holzkirchen (dpa) - Der wegen Spionagevorwürfen gegen einen Mitarbeiter und der Überprüfung […] (02)
Starker WM-Auftakt: DEB-Auswahl ringt Slowakei nieder
Ostrava (dpa) - Der Auftakt macht Lust auf mehr: Mit einer starken Teamleistung und einem […] (05)
Review – Tales of Kenzera: Zau – Ein neues Metroidvania stellt sich unserem Test
Nachdem die Konkurrenz von Ubisoft mit Prince of Persia The Lost Crown ziemlich erfolgreich […] (00)
Jetzt schon 40.000: Immer mehr Hörbücher auf Audible liest eine KI vor
Auf KI-Texte und KI-Bilder folgen jetzt rasant die KI-Audios: Die computergenerierten Stimmen […] (02)
Melissa Joan Hart: Das machte ihre Rolle als Sabrina zur Herausforderung
(BANG) - Melissa Joan Hart hatte Schwierigkeiten, sich mit ihrer Rolle in ‚Sabrina – Total […] (00)
Shell stellt Rekordgewinne vor Klimaschutz
Shell schockiert mit Gewinnankündigung und einem drastischen Rückzug aus ambitionierten […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News