Commerzbank fordert 190 Millionen von EY – Gericht prüft Rolle des Wirtschaftsprüfers im Wirecard-Skandal
Mit einem Schadenersatzanspruch von knapp 190 Millionen Euro hat die Commerzbank den lang erwarteten Wirecard-Prozess gegen EY eröffnet. Der Vorwurf: Die Wirtschaftsprüfer hätten über Jahre grob fahrlässig agiert und trotz klarer Warnsignale die testierten Abschlüsse des Skandalkonzerns nicht mit der nötigen Sorgfalt geprüft. Es ist das erste Verfahren eines institutionellen Gläubigers gegen EY – und es könnte Signalwirkung für weitere Prozesse haben.
Vor dem Landgericht Frankfurt warf Commerzbank-Anwalt Nicolas Nohlen von der Kanzlei Ashurst den Prüfern mangelnde Professionalität vor: „Die Beklagten haben nicht mit der erforderlichen kritischen Grundhaltung agiert.“ EY habe jahrelang keine externe Bestätigung für angeblich auf asiatischen Bankkonten geparkte Milliardenbeträge eingeholt – erst im Jahr 2020 erfolgte ein solches Vorgehen, das letztlich zum Zusammenbruch von Wirecard führte.
EY weist die Vorwürfe scharf zurück. Die Prüfgesellschaft argumentiert, dass die Commerzbank selbst nicht vorrangig aufgrund der testierten Bilanzen Kredit vergeben habe. Fachleute in der Bank hätten intern von einer weiteren Finanzierung abgeraten, so EY-Anwältin Martina de Lind van Wijngaarden. Die Entscheidung sei dennoch „aus übergeordneten geschäftspolitischen Erwägungen“ gefallen – vom damaligen Risikovorstand Marcus Chromik persönlich.
Wirecard war im Sommer 2020 kollabiert, nachdem bekannt wurde, dass vermeintliche Umsätze und Guthaben in Milliardenhöhe nie existiert hatten. Die Commerzbank musste als Teil eines Kreditkonsortiums rund 187 Millionen Euro abschreiben. Nun prüft das Gericht, ob EY für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Dabei geht es nicht nur um Pflichtverletzungen, sondern auch um die Anwendung von § 826 BGB – eine Vorschrift, die Schadenersatz bei sittenwidrigem Verhalten vorsieht.
Richterin Alexandra Reuss betonte die hohen rechtlichen Hürden für Dritthaftung von Prüfern, ließ aber offen, wie das Gericht entscheiden wird. Die Verhandlung soll am 18. Juli fortgesetzt werden. Ein Sachverständiger könnte hinzugezogen werden.
Das Verfahren in Frankfurt wird auch von Tausenden Privatanlegern mitverfolgt, deren Klagen gegen EY bislang kaum Erfolg hatten. In einem gesonderten Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht – dem sogenannten Kapmug – scheiterten die Kläger jüngst daran, EY haftbar zu machen: Die Testate der Prüfer seien laut Gericht keine kapitalmarktrelevanten Informationen im Sinne des alten Kapmug-Gesetzes. Der Bundesgerichtshof prüft nun die Entscheidung.
Klägerkanzleien wie Schirp und Liebscher haben daraus Konsequenzen gezogen und ihre Strategie angepasst. Anstatt weiter auf das Kapmug zu setzen, forcieren sie Einzelklagen vor dem Landgericht München. Ziel sei ein „guter Abschluss bis spätestens Ende 2026“ – mit Pilotklägern und pragmatischem Vorgehen. Ein jahrelanges Festhängen im Musterverfahren soll so vermieden werden.
Für EY bleibt die juristische Flanke offen. Auch wenn das Verfahren in Frankfurt formal nicht über das Schicksal der Anlegerklagen entscheidet, könnte ein Schuldspruch der Commerzbank als Blaupause dienen – und die Haftung von Wirtschaftsprüfern neu definieren.

