Bundeswehrsoldaten haben kaum Interesse an Veteranenabzeichen

Berlin (dts) - Das vom Bundesverteidigungsministerium 2018 eingeführte Veteranenabzeichen der Bundeswehr trifft nur auf geringes Interesse. Das geht aus der Antwort des Wehrressorts auf eine schriftliche Frage der stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Agnieszka Brugger, hervor, über welche die "Welt" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Demnach sind bisher erst rund 35.400 Anträge eingegangen, darunter 7.200 von aktiven und 28.200 von ehemaligen Soldaten.

Antragsberechtigt seien allerdings rund 9,9 Millionen Soldaten. Es haben also bisher erst 0,36 Prozent aller Berechtigten einen Antrag gestellt. Nur einer sei abgelehnt worden, heißt es in der Antwort weiter. "Wenn nicht einmal ein halbes Prozent aller Berechtigten Interesse am Veteranenabzeichen hat, dann muss man leider sagen: Das ist ein Megaflop", sagte Brugger. Das liege daran, dass die Soldaten "dieses Abzeichen auch noch selbst mit Formular beantragen" müssten. Mit Wertschätzung habe das "nicht viel zu tun. Dass nur ein Antrag abgelehnt wurde, zeigt, wie absurd das aktuelle Verfahren ist", so die Grünen-Politikerin weiter. Kramp-Karrenbauer solle "diesen Fehler ihrer Vorgängerin beheben, statt ihn auch noch zu verteidigen", sagte Brugger der "Welt". Laut Verteidigungsministerium hat sich die Vergabepraxis für das Veteranenabzeichen dagegen "etabliert und bewährt" und soll nicht geändert werden. Die eingegangenen Rückmeldungen seien "zum überwiegenden Anteil positiver Natur". Der Definition des Ministeriums zufolge sind alle Soldaten, die in der Bundeswehr dienen oder gedient haben und ehrenhaft aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind, antragsberechtigt. Das Veteranenabzeichen soll die Werte in den Vordergrund stellen, "die alle Soldatinnen und Soldaten verbinden: Gemeinschaft, Kameradschaft und Pflichterfüllung im treuen Dienst an der Gesellschaft". Das Abzeichen darf nicht an der Uniform getragen werden. Es soll vielmehr die Veteranen in der Öffentlichkeit repräsentieren und darf nur an der Zivilkleidung angebracht werden.
Politik / DEU / Militär
15.01.2020 · 19:24 Uhr
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