Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Fortsetzung der Arbeiten am Greifswalder Bodden für Rügener LNG-Terminal
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag die Eilanträge von zwei Umweltverbänden gegen die weiteren Arbeiten im Greifswalder Bodden im Zusammenhang mit dem Rügener LNG-Terminal abgelehnt. Die Verbände hatten sich gegen die Ausweitung der Bauzeit insbesondere in den Monaten Januar und Februar gewandt, da sie die bevorstehende Laichsaison des Herings gefährdet sahen.
Nach einer "summarischen Prüfung" der Erfolgsaussichten der Eilanträge entschied das Gericht, dass diese voraussichtlich unbegründet seien. Es seien derzeit keine Verstöße gegen das Naturschutzrecht festzustellen und die Planungsbehörden hätten zudem zu Recht weiterhin Bedenken bezüglich der Gasversorgungskrise.
Das LNG-Terminal in Mukran auf Rügen soll mit dem Festland über eine Pipeline verbunden werden. Gegen die Errichtung und den Betrieb dieser Anbindungsleitung haben die Umweltverbände Klage eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch noch nicht über diese Klagen in der Hauptsache entschieden. (eulerpool-AFX)

