Bundesverfassungsgericht schließt rechtsextreme NPD für sechs Jahre von staatlicher Parteienfinanzierung aus
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die rechtsextreme NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Dies erfolgt aufgrund der Tatsache, dass die Partei verfassungsfeindlich ist und nun unter dem Namen 'Die Heimat' agiert. Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, erklärte, dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung weiterhin missachte und darauf ausgerichtet sei, diese zu beseitigen. Dieses Urteil stellt den ersten Fall dieser Art dar, der vor dem höchsten deutschen Gericht verhandelt wurde. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung des Gerichts, während die Partei ankündigte, ihre Arbeit fortzusetzen. Es ist zu erwarten, dass das Urteil auch in Bezug auf die Alternative für Deutschland (AfD) diskutiert wird.
Das politische Konzept der Partei steht im Widerspruch zur Garantie der Menschenwürde im Sinne des Grundgesetzes, erklärte Richterin König weiter. Die NPD hält am ethnischen Volksbegriff fest und vertritt die Vorstellung einer deutschen 'Volksgemeinschaft' als Abstammungsgemeinschaft. Zudem fordert sie die Trennung von Kulturen und Ethnien, die umfassende rechtliche Besserstellung aller Mitglieder dieser Gemeinschaft und die Abwertung des rechtlichen Status' aller Nichtzugehörigen. Diese Propagierung der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' führt zu einer Missachtung von Ausländern, Migranten und Minderheiten, die gegen das Prinzip der Menschenwürde und der Rechtsgleichheit verstößt. Die rassistische, antimuslimische, antisemitische und antiziganistische Grundhaltung der Partei sowie ihre Ablehnung gesellschaftlicher Minderheiten bleiben laut König fortbestehen.
Darüber hinaus lehnt die Partei das Demokratieprinzip ab und strebt die Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen autoritären Nationalstaat an, der an der 'ethnischen Volksgemeinschaft' ausgerichtet ist. Diese Haltung macht das bestehende parlamentarische System verächtlich und ruft zur Überwindung desselbigen auf.
Die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung wurde vom Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot der Partei wurde damals abgelehnt, da keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die NPD ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könnte. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten daraufhin den Ausschluss der NPD und eventueller Ersatzparteien von der Teilfinanzierung für sechs Jahre. Dieser Zeitraum ist gesetzlich festgelegt. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei sowie Zuwendungen an diese.
Bundesinnenministerin Faeser betonte, dass von dieser Entscheidung ein klares Signal ausgehe: 'Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde.' Obwohl die verfassungsrechtlichen Hürden für zukünftige Verfahren hoch blieben, habe man mit diesem Urteil ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie.
Die Parteien erhalten Geld vom Staat gemäß dem Parteiengesetz. Die Höhe der Summe wird anhand eines bestimmten Schlüssels berechnet, wobei unter anderem die Anzahl der Wählerstimmen eine Rolle spielt. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jüngsten Landes-, Bundes- und Europawahlen erreichen. Da dies der NPD zuletzt nicht gelungen ist, erhielt sie seit 2021 kein Geld mehr. Im Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro gewesen, die sie aufgrund von 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern erhalten hatte.
Das Urteil gegen die NPD könnte als Blaupause für ein mögliches Vorgehen gegen die AfD dienen. CSU-Chef Markus Söder hatte die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens bei einem möglichen AfD-Verbot ins Gespräch gebracht. Das Gericht müsste jedoch auch in diesem Fall feststellen, dass die AfD verfassungsfeindlich ist, wobei die Kriterien größtenteils dieselben sind. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Gericht bei der NPD keine Potenzialität zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gesehen hatte.
Richterin König erklärte, dass im aktuellen Verfahren nicht gegen die sogenannte Staatsfreiheit verstoßen wurde. Diese besagt, dass während eines laufenden Finanzierungsausschlussverfahrens keine V-Leute oder verdeckte Ermittler auf Führungsebenen der betroffenen Partei eingesetzt werden dürfen. Zudem sei davon auszugehen, dass die Prozessstrategie der NPD nicht ausgespäht worden sei. (eulerpool-AFX)

