Bundesrat warnt: Steuerpläne führen zu Milliardenverlusten für Länder und Städte
Die steuerpolitischen Pläne der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung werfen bei der Länderkammer besorgte Fragen auf. Laut einer Stellungnahme des Bundesrats drohen den Bundesländern und Kommunen gravierende Einnahmeverluste, sollten die angedachten Steuerentlastungen für Pendler und Gastronomie umgesetzt werden. Diese finanziellen Einbußen könnten die ohnehin angespannte Haushaltslage zusätzlich belasten und die finanzielle Handlungsfähigkeit auf regionaler Ebene signifikant einschränken. Daher appelliert der Bundesrat an den Bund, entsprechende Kompensationen bereitzustellen.
Die geplanten Steuerausfälle, die sich von 2026 bis 2030 hinziehen sollen, betreffen hauptsächlich die Länder und Gemeinden, die die finanziellen Defizite schultern müssen. Der Bundesrat beziffert die Mindereinnahmen der Länder auf stolze 11,2 Milliarden Euro, während die Kommunen mit Ausfällen von 1,4 Milliarden Euro rechnen müssen. Nun liegt der Ball im Spielfeld des Bundestags, der das Gesetz zunächst verabschieden muss, bevor es erneut im Bundesrat auf Zustimmung stößt. Auch eine innovative Maßnahme steht zur Diskussion: Die Länder regen an, digitalen Zahlungsoptionen bei alltäglichen Geschäften gesetzlichen Vorrang einzuräumen, um Steuerhinterziehung effizienter einzudämmen und Einnahmeausfälle zu mindern.
Der Gesetzesentwurf, der bereits durch das Bundeskabinett initiiert wurde, sieht vor, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab 2026 massiv von 19 auf 7 Prozent zu senken und die Pendlerpauschale signifikant zu steigern, beginnend ab dem ersten Kilometer. Diese Initiativen gehören zu den wichtigsten Vorhaben der CSU, die in Bayern maßgeblich die Regierung prägt.
Diese Pläne treffen allerdings auf Widerstand aus dem Finanzministerium. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) signalisierte bereits bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs im Sommer, dass aus seiner Sicht keine Möglichkeit zur Entlastung der Länder besteht. Der Bund hatte zuvor beträchtliche Kompensationssummen für Steuerentlastungen zugunsten eines 'Wachstumsboosters' für Unternehmen zugesagt.

