Bundesrat stellt wichtige Weichen für eMobilität

(lifepr) Leipzig, 28.06.2017 - Der Bundesrat hat in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) am 12.5.2017 einer wegweisenden Änderung der LSV zugestimmt, mit der wesentliche Grundsatzentscheidungen für die eMobilität getroffen werden. Hauptsächlich geht es dabei um das punktuelle Laden:

Um Elektrofahrzeugen dieselben Möglichkeiten zum „Auftanken“ zu bieten, die auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor haben, wurde entschieden, dass Betreiber von Ladepunkten diese auch für das sogenannte punktuelle Aufladen öffnen müssen. Dabei geht es letztlich darum, Besitzern von Elektromobilen das Aufladen an Säulen und Stationen auch dann zu ermöglichen, wenn sie mit dem Betreiber der Ladesäule keinen (langfristigen) Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Dies hat in der Praxis relevante Konsequenzen:

Zur Nutzung einer Ladesäule darf nämlich keine Authentifizierung zur Nutzung gefordert werden, gleichzeitig muss aber auch eine Infrastruktur für die Bezahlung des Stromes eingerichtet werden. Für die Zahlung (oder auch nicht-Zahlung; unentgeltliches Laden) sollen Bargeldzahlungen oder webbasierte Zahlung z.B. mit einer App auf dem Smartphone eingeführt werden.

Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Ladepunkte mit einer geringen Leistung maximal 3,7 kW sowie Ladesäulen, die bereits vor einem Bestimmten Stichtag in Betrieb gesetzt worden sind. Dies schützt besonders kleinere und nichtkommerzielle Anbieter, wie z.B. Privatpersonen und Nachbarn.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 28.06.2017 · 16:15 Uhr
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