Bundesrat gibt grünes Licht: Gesetzesänderung soll Recyclingverpflichtungen für Elektrogeräte verschärfen
Der Bundesrat hat trotz inhaltlicher Vorbehalte die jüngste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes durchgewinkt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, mit dem das Inkrafttreten des Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden sollte, konnte nicht die notwendige Unterstützung der Länder finden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, klare Rahmenbedingungen für die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung elektronischer Geräte zu schaffen. In besonderer Weise sollen Produzenten in die Pflicht genommen werden, den Recyclingprozess zu fördern und den Einsatz von sekundären Rohstoffen sowie die Langlebigkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Dies erfolgt im Einklang mit dem übergeordneten EU-Recht. Obwohl die Länder im Grundsatz hinter dem Gesetz stehen, strebten sie an, ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten in die Regelungen aufzunehmen. Diese Forderung wurde vom Umweltausschuss in die Diskussion eingebracht, stieß jedoch auf keine mehrheitliche Zustimmung. Als Kompromiss sieht die Novelle nun vor, dass Einzelhändler, die Einweg-E-Zigaretten anbieten, Sammelpunkte für gebrauchte Produkte bereitstellen und diese fachgerecht entsorgen müssen.

