Bundesrat billigt Recht auf Kinderlärm
Berlin (dpa) - Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen werden erschwert. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes zu. Kinderlärm, der aus diesen Einrichtungen dringt, gilt künftig nicht mehr als schädliche Umweltwirkung. Bund und Länder sehen dies als Beitrag für eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Immer wieder hatten Anwohner mit Klagen verhindert, dass Kitas in Wohngebieten errichtet werden können. Allerdings beinhaltet die Lärmregelung nicht das private Spielen von Kindern oder Bolzen vor dem Haus.