Steuern

Bundesrat billigt Entlastungen und neuen Wehrdienst

19. Dezember 2025, 17:26 Uhr · Quelle: dpa
Bundesrat
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Die Länderkammer stimmte zu, obwohl Länder und Kommunen die Hälfte der Kosten tragen müssen.
Der Bundesrat hat in der letzten Sitzung zahlreiche Entlastungen für Bürger beschlossen, darunter höhere Pauschalen und Steuersenkungen. Welche Auswirkungen diese auf Alltag und Gesellschaft haben, wird im Detail erläutert.

Berlin (dpa) - Mehr Geld für Pendler, weniger Steuern für Gastronomen, höhere Rente für Mütter, Steuervergünstigung für Landwirte - in der letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat den Weg für zahlreiche Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger frei gemacht. «Das ist ein Bundesrat mit einem starken Jahresfinale, besonders weil wir ein Entlastungspaket für die arbeitende Mitte der Gesellschaft heute beschließen», sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). 

Auch andere wichtige Gesetze wie der Bundeshaushalt 2026 und der neue Wehrdienst passierten die Länderkammer. Die bedeutendsten Beschlüsse:

Höhere Pendlerpauschale gilt schon ab dem ersten Kilometer

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig gelten schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Das sei angesagt, weil Pendler gestiegene Preise durch den CO2-Preis zu verkraften hätten, argumentierten die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). 

Mehrwertsteuer in der Gastronomie sinkt dauerhaft

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert. Dies war schon während der Corona-Pandemie der Fall gewesen. Nach deren Ende wurde die Reduzierung wieder zurückgenommen. Das Schnitzel wird deswegen jetzt wahrscheinlich aber nicht billiger. Gastronomen dämpften bereits vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken. Söder rechtfertigte die Steuersenkung mit deutlich gestiegenen Kosten für die Gastronomie. Essen im Restaurant sei auch wichtig für den Zusammenhalt im Land, betonte er.

Übungsleiter, Ehrenamtler und Spitzensportler werden entlastet

Die Steuerpauschale für Übungsleiter steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel kann man künftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft etwa Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger. Besser gestellt werden auch Medaillengewinner bei Olympischen Spielen: Ihre Prämien werden steuerfrei gestellt. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen.

Subvention für Agrardiesel erlebt Neuauflage 

Land- und Forstwirte bekommen vom kommenden Jahr an wieder die volle Steuervergünstigung für Agrardiesel. Die von der Ampel-Regierung durchgesetzte Abschaffung der Subvention wird rückgängig gemacht. Die Betroffenen können sich die Energiesteuer für Diesel damit wieder teilweise zurückerstatten lassen - genauer 21,48 Cent pro Liter. Das soll die Betriebe finanziell entlasten und ihnen gleichzeitig in einem von erheblichen Preisschwankungen geprägten Markt Planungssicherheit geben. Den Bund kostet die Wiedereinführung im Jahr rund 430 Millionen Euro.

Elektroautos länger von der Kfz-Steuer befreit

Elektroautos werden länger von der Kfz-Steuer befreit. Die Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit – allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035. Bisher galt: Werden reine E-Autos bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen, müssen sie ab der Erstzulassung keine Kfz-Steuern zahlen - befristet war dies bis Ende 2030.

Haltelinie in der Rente gilt bis 2031

Eine Haltelinie beim Rentenniveau galt bisher nur bis zu diesem Jahr. Nun bleibt sie bis 2031 auf Höhe von 48 Prozent. Bei dieser Größe wird eine Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt. Mit Bundesmitteln werden die Renten jährlich so angepasst, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter die Haltelinie sinkt.

Mütterrente wird verbessert

Die Mütterrente ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Bisher war die Anerkennung von Erziehungsleistungen je nach Zeitpunkt der Geburt der Kinder unterschiedlich. Mit der Mütterrente III sollen nun die Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Dazu wird die für die Rente anrechnungsfähige Zeit für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate verlängert. Greifen soll dies ab 2027. 

Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner kommt 

Das Aktivrentengesetz ermöglicht es vom kommenden Jahr an Rentnerinnen und Rentnern, in einer Beschäftigung 2.000 Euro monatliche steuerfrei zu verdienen. Die Regierung geht davon aus, dass rund 168.000 Menschen von den Möglichkeiten Gebrauch machen. Ließen sie sich aktivieren, könnte das helfen, das Fachkräfteproblem abzumildern, so die Hoffnung.

Weg für neuen Wehrdienst ist frei

Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Weiter gilt aber das Prinzip der Freiwilligkeit. Ziel ist es, die Truppenstärke der Bundeswehr bis zum Jahr 2035 von derzeit rund 184.000 Soldatinnen und Soldaten auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 werden vom nächsten Jahr an einen Fragebogen zur Person erhalten, der auch die Motivation zum Wehrdienst abfragt. Männer müssen, Frauen können diesen beantworten. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll dann die Musterung wieder zur Pflicht werden. Praktisch wird sie aber erst später greifen. 

Kompromiss zu Kassenbeiträgen geht durch 

Erst musste der Bundestag am Vormittag den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zur Ausgabenbremse bei den Kliniken absegnen, dann ging der direkt weiter in den Bundesrat. Ziel der Einsparungen von zwei Milliarden Euro ist es, die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr zu stabilisieren. Der Anstieg der Klinik-Vergütungen wird nun 2026 gekappt, ohne dass dies Auswirkungen für Folgejahre haben soll. Darauf hatte sich der Vermittlungsausschuss geeinigt, nachdem die Länderkammer das ursprünglich vom Parlament beschlossene Spargesetz im November zunächst gestoppt hatte.

Länder sind bei Einstufung sicherer Drittstaaten außen vor 

Die Bundesregierung kann die Einstufung von Ländern als sichere Drittstaaten künftig per Rechtsverordnung vornehmen - und damit ohne Zustimmung des Bundesrats. Dort blockierten Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken in der Vergangenheit entsprechende Vorhaben. Die Änderung soll Entscheidungen über den Schutzstatus für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Wieder aufgehoben wurde die 2024 geschaffene Regelung, dass bei Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam den Betroffenen ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss. 

Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat

Zu den fast 40 vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzen, zu denen sich nun der Bundesrat verhalten musste, gehörte auch der Bundeshaushalt 2026. Die Länder ließen den Etat mit Ausgaben von fast 525 Milliarden Euro und neuen Schulden von knapp 98 Milliarden Euro allein im Kernhaushalt passieren. Hinzu kommen Kredite aus Sondertöpfen für die Bundeswehr und die Infrastruktur. Insgesamt dürfte die Neuverschuldung damit bei mehr als 180 Milliarden liegen. 

Lachgas ist für Minderjährige bald verboten

Lachgas, das zusehends als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten. Das Gesetz untersagt den Erwerb und Besitz für Minderjährige. Generell verboten werden der Online-Handel und der Kauf an Automaten. Auch die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die als «Vergewaltigungsdroge» eingesetzt werden, wird künftig beschränkt. Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026.

Bundesrat / Deutschland / Gesamtzusammenfassung
19.12.2025 · 17:26 Uhr
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