Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Ex-Terroristin Becker auf
Karlsruhe (dts) - Verena Becker, ehemaliges Mitglied der terroristischen Gruppe "Rote Armee Fraktion" (RAF), soll freigelassen werden. Das ordnete heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Nach Ansicht des Gerichtes bestehe kein ausreichender Grund, wie eine Fluchtgefahr, für eine weitere Untersuchungshaft von Becker. Der Tatverdacht der Beihilfe zum Mord würde aber weiterhin bestehen. Die 57-Jährige war am 27. August wegen neuer Beweise im Mord an Siegfried Buback im Jahr 1977 festgenommen worden.