Bund lehnt Nachverhandlungen zu Thüringer Kali-Kosten ab
Der Bund zieht klare Grenzen: Eine Beteiligung an den in den vergangenen Jahren angefallenen Sicherungskosten für stillgelegte Thüringer Kali-Gruben ist ausgeschlossen. Diese Haltung verdeutlichten die Anwälte des Bundes und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Es geht um eine Klage Thüringens gegen den Bund, um Nachverhandlungen zu einem 1999 geschlossenen Vertrag einzuleiten. Hierbei steht die Kostenverteilung von Umweltschäden zur Debatte, die durch riesige unterirdische Hohlräume aus dem Kali-Bergbau der DDR in Springen und Merkers im Wartburgkreis entstanden sind. Diese Gruben müssen seit Jahren gesichert werden, um Senkungen zu verhindern.
Doch die Anwälte des Bundes argumentierten, dass Thüringen nach den bestehenden Vertragsregelungen keinen Anspruch auf Nachverhandlungen habe. Besonders im Fokus liegt eine Zehn-Jahres-Frist für Mehrkosten, die über den bereits vom Bund gezahlten dreistelligen Millionenbetrag hinausgehen würden. Diese Kosten seien jedoch erst 2017 aufgetreten, was der Fristenregelung widerspreche.
Auch der Vorwurf, dass der Thüringer Vertrag im Vergleich zu Abkommen mit Sachsen oder Sachsen-Anhalt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, wurde zurückgewiesen. Der Ausgang der Verhandlung wird über die zukünftige finanzielle Belastung Thüringens entscheiden, das aktuell allein 16 bis 20 Millionen Euro pro Jahr für die Umweltsanierung aufbringen muss. Wann ein Urteil gefällt wird, bleibt vorerst unklar.

