Bürokratieentlastungsgesetz in Planung: Kürzere Aufbewahrungsfristen und digitalisierte Verwaltung
Die Bundesregierung möchte Unternehmen in Deutschland durch ein geplantes Bürokratieentlastungsgesetz entlasten. Länder und Verbände haben nun die Gelegenheit, zu einem Entwurf Stellung zu nehmen, der unter anderem kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weniger Zettelwirtschaft in der Hotellerie vorsieht. Ziel ist es, Einsparungen und Vereinfachungen zu ermöglichen, indem mehr Verwaltungsvorgänge rein digital abgewickelt werden.
Der Entwurf wurde am Donnerstag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Berlin vorgestellt. Er hebt hervor, dass die Umsetzung europäischer Richtlinien einen erheblichen Teil des bürokratischen Aufwands in Deutschland ausmacht – nämlich rund 57 Prozent. Daher sei ein "Bürokratie-TÜV" auf EU-Ebene dringend erforderlich.
Gerade in Zeiten, in denen Unternehmen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, sei es wichtig, überflüssige Bürokratie abzubauen, betont Buschmann. Die Unternehmen haben mit etwaigem Personalmangel aufgrund des demografischen Wandels, der Digitalisierung und Problemen in internationalen Lieferketten zu kämpfen.
Die Abstimmung über den Entwurf in der Bundesregierung begann kurz vor Weihnachten. Die Bürokratie-Lasten, die durch neue Gesetze verursacht werden, erreichten zuletzt ein Rekordniveau, wie ein Bericht des Normenkontrollrats zeigt, der den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 abdeckt. Das Bundesjustizministerium hatte im vergangenen Jahr über eine Umfrage von Verbänden Vorschläge für den Abbau bürokratischer Hürden gesammelt. (eulerpool-AFX)