Buback-Mord: Auftakt zum Prozess in Stuttgart

Stuttgart (dpa) - Ihre terroristische Vergangenheit lässt Verena Becker nicht los: Seit Donnerstag steht sie in Stuttgart-Stammheim vor Gericht. Der Prozess soll Licht ins Dunkel um die Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Buback bringen. Sein Sohn ist Nebenkläger.

Mehr als 33 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht die frühere RAF-Terroristin Verena Becker in Stuttgart-Stammheim vor Gericht. Die 58-Jährige soll Mittäterin bei der Ermordung des Generalbundesanwalts und seinen Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe gewesen sein. Zum Prozessauftakt am Donnerstag wurde die Anklage verlesen. Direkt gegenüber der Angeklagten saß der Sohn des Opfers im Sitzungssaal: Michael Buback tritt als Nebenkläger in dem Verfahren auf. Der Beginn des Prozesses verzögerte sich wegen des großen Besucherandrangs.

Becker habe gemeinschaftlich mit anderen «aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet», sagte Bundesanwalt Walter Hemberger bei der Verlesung der Anklage. Becker wollte laut Verteidiger Walter Venedey zur Sache keine Angaben machen. Sie war mit einer großen dunklen Sonnenbrille in den Verhandlungssaal gekommen - Becker leidet an einer rheumatischen Erkrankung und ist deshalb lichtempfindlich. Die Sonnenbrille sei kein Zeichen von «Ungehörigkeit», erklärte der Vorsitzende Richter.

Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Becker selbst auf dem Motorrad saß, von dem aus Buback und seine Begleiter erschossen wurden. «Die Angeklagte wirkte (...) maßgeblich an der Entscheidung, einen Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback zu begehen, an der Planung und Vorbereitung dieses Mordanschlags sowie an der Verbreitung der Selbstbezichtigungsschreiben mit», heißt es in der Anklage.

Becker sei es besonders wichtig gewesen, den Willen der damals in Stammheim inhaftierten RAF-Mitglieder um Andreas Baader durchzusetzen. Diese hatten zur Ermordung Bubacks aufgerufen. Becker, so die Anklage, «wirkte in der Gruppe auf die bedingungslose Umsetzung der Aufforderung hin und erklärte sich bereit, jeden erforderlichen Tatbeitrag zu erbringen». Sie habe am Tag vor dem Anschlag den Tatort ausgespäht oder jedenfalls ihre Komplizen dort abgeholt. Außerdem habe sie die Bekennerschreiben verbreitet.

Schließlich beruft sich die Anklage auf Notizen Beckers, in denen sie unter anderem von ihrem «Täterwissen» schreibt. Dabei habe Becker die Tat eingestanden. Auch schrieb Becker am 31. Jahrestag des Anschlags: «Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen.»

Da Becker sich selbst am Donnerstag nicht zur Sache äußern wollte, wurde das Protokoll ihrer Aussage vor dem Haftrichter verlesen. Darin erklärte sie, mit der Notiz sei ihr früherer Weg in den bewaffneten Kampf gemeint, «den ich schon vor langer Zeit aufgegeben habe, weil damit nur mehr Leid entsteht.» In dem Protokoll heißt es weiter, Becker habe einen Brief an den Sohn des Opfers, Michael Buback, geschrieben, aber auf Anraten ihres Verteidigers nie abgeschickt. «Spirituell haben wir einen Konflikt, den es zu lösen gilt», hatte Becker gesagt. Sie begründete das damit, dass Michael Buback sie öffentlich beschuldigt hatte, sie habe selbst auf dem Motorrad gesessen und geschossen.

Buback, der als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt, wiederholte nach der Verhandlung seinen Verdacht. Es gebe etwa 20 Zeugen, die eine Frau auf dem Rücksitz des Motorrads gesehen hätten. «Was für uns zählt, ist die Wahrheit - wir wollen die wirklichen, die wahren Täter.» Buback warf den Ermittlern «unerklärliche Mängel und schwere Fehler» bei den Ermittlungen vor. «Das ist erschütternd.» Bundesanwalt Hemberger widersprach Bubacks Vermutung, Verena Becker sei gezielt geschützt worden. «Die Behauptung, es habe eine 'schützende Hand' gegeben, ist abwegig und unglaubhaft.»

Becker war 1977 wegen der Schießerei bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte sie 1989 begnadigt. Danach machte sie eine Ausbildung zur Heilpraktikerin. Kurz darauf erkrankte sie jedoch. Nach den in der Verhandlung verlesenen Bescheiden bekam sie eine Erwerbslosenrente von 127,04 Euro pro Monat.

Beckers Verteidiger zeigten sich überzeugt, dass die Beweismittel die Vorwürfe der Anklage nicht tragen. «Der BGH hat auf dieser Grundlage nur einen Beihilfevorwurf für begründet gehalten», sagte Verteidiger Venedey. Im Dezember 2009 hatte der Bundesgerichtshof die Freilassung Beckers aus der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Vorsitzende Richter des 6. Strafsenats, Hermann Wieland, stellte die Verhandlung unter ein Motto. Es gehe um den «Wunsch, für die eigene Vergangenheit Verantwortung zu übernehmen und den Wunsch, mit sich selbst identisch zu sein», zitierte er eine ungenannte Quelle. Er betonte jedoch, dass dies nicht als Aufforderung an Verena Becker zu verstehen sei. Bislang sind in dem Verfahren 17 Verhandlungstage bis Ende Dezember angesetzt. Wieland sagte, der Prozess werde vermutlich länger dauern: «Wir haben ein offenes Ende des Verfahrens.»

Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft zur Anklageerhebung

Prozesse / Terrorismus / RAF
30.09.2010 · 17:56 Uhr
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