Investmentweek

BGH weist Apple-Beschwerde ab: Bundeskartellamt behält Kontrolle über Tech-Giganten

19. März 2025, 20:00 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Das Bundeskartellamt darf Apple als marktübergreifend dominantes Unternehmen einstufen – mit weitreichenden Folgen für den Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde des iPhone-Konzerns nun endgültig abgelehnt.

BGH bestätigt Kartellamts-Beschluss

Apple hat die erste große juristische Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass die deutsche Wettbewerbsbehörde den Tech-Konzern weiterhin als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ einstufen darf.

Damit bleibt Apple unter strenger Aufsicht und muss sich auf weitergehende Regulierungen einstellen.

Warum Apple als marktübergreifend dominant gilt

Die Entscheidung basiert auf einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2021, die es dem Bundeskartellamt erleichtert, große Digitalunternehmen zu regulieren. Nach der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Behörde in einem zweistufigen Verfahren vorgehen:

  1. Marktübergreifende Dominanz feststellen – unabhängig von einem konkreten Kartellrechtsverstoß.
  2. Wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen – etwa das systematische Bevorzugen eigener Dienste oder die Behinderung von Wettbewerbern.

Apple hatte gegen die erste Stufe dieser Maßnahme geklagt, argumentierte, dass die Kriterien des Kartellamts nicht erfüllt seien – doch der BGH wies die Beschwerde nun endgültig ab.

Strenge Regulierung droht: Das Bundeskartellamt kann nun tiefgreifende Maßnahmen gegen Apple ergreifen, darunter potenzielle Einschränkungen für den App Store und exklusive Dienste.

Was bedeutet das für Apple?

Die Bestätigung der Einstufung durch den BGH gibt dem Bundeskartellamt weitreichende Befugnisse, Apples Geschäftspraktiken zu regulieren. Der Tech-Gigant muss sich auf mögliche Auflagen und Einschränkungen in mehreren Bereichen einstellen:

  • App Store-Regulierung: Apple könnte gezwungen werden, alternative App-Stores oder Drittanbieter-Zahlungssysteme zuzulassen.
  • Bevorzugung eigener Dienste: Falls Apple eigene Software oder Dienste wie Apple Music oder iCloud gegenüber Wettbewerbern bevorzugt, könnte das Kartellamt eingreifen.
  • Datenverarbeitung: Die Nutzung von Nutzerdaten über verschiedene Dienste hinweg könnte stärker reguliert werden.

Warum der BGH die Entscheidung bestätigt hat

Das oberste deutsche Gericht folgt der Argumentation des Bundeskartellamts: Apple kontrolliert mit seinem Ökosystem nicht nur den Smartphone- und Tablet-Markt, sondern auch große Bereiche des digitalen Handels und der Dienstleistungsökonomie.

Das Unternehmen könne durch sein geschlossenes System Innovationen von Wettbewerbern einschränken und seine eigene Marktmacht weiter zementieren.

„Die wirtschaftliche Macht Apples geht weit über den Smartphone-Markt hinaus. Das Unternehmen hat die Kontrolle über eine Vielzahl von Plattformen und digitalen Diensten, die zentrale Zugangspunkte für den Markt sind“, so ein Sprecher des Bundeskartellamts.

Apple unter Druck – auch international

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem Apple mit verschärfter Regulierung kämpft. Auch die EU-Kommission geht gegen den Konzern vor:

  • Digital Markets Act (DMA): Ab März 2025 muss Apple innerhalb der EU alternative App-Stores zulassen – ein massiver Einschnitt für das bisherige Geschäftsmodell.
  • Kartellverfahren in den USA: Die US-Wettbewerbsbehörden prüfen Apples Marktmacht ebenfalls kritisch und könnten ebenfalls stärkere Eingriffe fordern.
  • Schwächelnde iPhone-Verkäufe in China: Laut Analysten von Goldman Sachs sind die Verkäufe ausländischer Smartphones in China zuletzt um 21 Prozent zurückgegangen. Sollte sich der Trend fortsetzen, könnte das Apples Umsatz erheblich belasten.

Aktienmarkt zeigt sich unbeeindruckt

Trotz der negativen Schlagzeilen bleibt die Apple-Aktie stabil. Goldman Sachs hält an seinem "Buy"-Rating mit einem Kursziel von 294 US-Dollar fest. Zwar verlor die Aktie im vorbörslichen Handel an der NASDAQ kurzfristig 0,05 Prozent, doch Analysten sehen das Unternehmen weiterhin als finanziell robust aufgestellt.

Finanzen / Law
[InvestmentWeek] · 19.03.2025 · 20:00 Uhr
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